Was die Masken- und Testpflicht von Schülern wirklich bedeutet

Eltern werden bestraft, weil sie sich um das Wohl ihrer Kinder kümmern

– Vater und Mutter müssen mehrere Tausend Euro Buß- und Zwangsgeld bezahlen –

Artikel von Anna Mertenstein
(Original unter https://corona-hilfestellung.de/2022/05/01/eltern-werden-bestraft/)

Gerhard (Name geändert) will seine Kinder schützen. Sie auf ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben vorbereiten. Doch so einfach ist es nicht. Gerhard möchte, dass die Welt da draußen weiß, wie es abgeht, wenn sich Eltern schützend vor ihre Kinder stellen. Deshalb erzählt er seine Geschichte, eine Corona-Maßnahmen-Geschichte. Dokumentiert bis ins Detail. Jeder einzelne Vorgang.

Gerhard wohnt in Franken. Näher möchte er seinen Wohnort nicht eingrenzen. Weil er Angst hat vor Repressalien. Obwohl er die inzwischen gewohnt ist.

Gerhard ist verheiratet, hat einen guten Job, und zusammen mit seiner Frau zwei Kinder. Zwillinge. Er ist bestimmt kein Impfgegner – hat die üblichen Impfungen und sich 2009 sogar gegen Schweinegrippe impfen lassen, da er als Risikopatient zählt.

Im September 2020 sind die Kinder eingeschult worden. Es herrschte Maskenpflicht. Gerhard und seine Frau sind keine Quertreiber. „Wir haben den Kindern die Masken schöngeredet“, sagt er heute. Doch die Masken haben den Kleinen nicht gutgetan. Lippen und Mundpartie waren blau, sie hatten bläuliche Augenringe. Dazu Kopfweh, Unwohlsein, Übelkeit. Am Nachmittag waren sie bettlägerig. „Dass die Masken und die ständigen Maßregelungen seitens der Lehrer für die Psyche nicht gut sind, muss man wohl nicht erwähnen“, sagt der Vater. Dann kamen die Kinder und berichteten, dass sie beim Sportunterricht um den Rasenplatz laufen und dabei die Maske aufsetzen mussten. Wohlgemerkt: im Freien.

Maskengarage

Gerhard hat der Klassenlehrerin geschrieben, dass sie entweder die Maskenpflicht für seine Kinder aussetzen oder sie vom Sportunterricht ausschließen möge. Dem wurde nicht stattgegeben. Die Lehrerin mache nur ihre Pflicht, rechtfertigte sie sich. Und verweist auf die „Maskengarage“, an die die Kinder ihre Maske hängen könnten. „Die Maskengarage, das sind die fünf Finger der Lehrerin, die dann voll mit benutzten Masken der Kinder sind“, sagt Gerhard, und kann sich den Nachsatz nicht verkneifen: „Da hat offensichtlich jemand nicht verstanden, worum es hier geht.“ Gerhard suchte das Gespräch mit der Schulleitung. Die Eltern könnten die Kinder drei Tage zu Hause lassen ohne Attest, hieß es hier. Dann ein paar Stunden zur Schule kommen und wieder zu Hause bleiben – ohne Attest. Keine zufriedenstellende Lösung, schon gar nicht für längere Zeit.

Die Eltern gingen zu ihrem Hausarzt. Auch er wollte zunächst kein Attest ausstellen. Der Kinderarzt ebenfalls nicht. Gerhard hat das Gefühl, dass man ihn nicht ernst nimmt. Zeitgleich ist er gut vernetzt, hat Kontakt mit Fachleuten, mit anderen Ärzten, mit Sozialpädagogen, mit Wolfgang Wodarg. Dr. Wodarg ist selbst Internist, Umweltmediziner, Politiker, Mitglied im Europarat und leitete 2009 den Untersuchungsausschuss zur Schweinegrippe.

Gerhard ist Mitbegründer der Bundes-AG Kindeswohl. Steht mit den Organisationen „Ärzte für Aufklärung“ und „Anwälte für Aufklärung“ in Kontakt. Im Telegram-Kanal „Eltern stehen auf“ hat er seinen Fall beschrieben. Mut hat er noch. Mut, seine Geschichte zu erzählen. Aber Hoffnung hat er keine mehr. Er und seine Frau haben Bußgeld- und Zwangsgeldaufforderungen am Hals. Dass beide aus dieser Nummer rauskommen, glaubt er nicht. Ob 10.000 Euro reichen werden, die der Staat von ihm und seiner Frau haben will? Gerhard stellt fest: „Eltern, die kritisch sind, gibt es viele, aber nur wenige wehren sich. Und weil sich die meisten beugen, trifft es diejenigen, die sich für ihre Kinder einsetzen, besonders hart.“ Die Eltern sollen sehen, wie man gegen Einzelne vorgeht, wenn man sich als Elternschaft nicht geschlossen hinter bzw. vor die Kinder stellt.

Kinder nehmen an Maskenstudie teil

In seinem Beruf ist Gerhard selbst Fachmann für Raumluft, Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung. Er weiß, dass die Belastungsgrenze für Kohlendioxid in Raumluft bei 1000 ppm liegt. „Bei 5000 ppm arbeitet keiner mehr“, sagt er aus seiner Berufserfahrung heraus. Durch seine Kontakte hat er von einer Maskenstudie erfahren. Weite Anfahrtswege. Aber die Familie hat mitgemacht. Das Ergebnis der Messungen sei für ihn schockierend gewesen: In der Einatmungsluft des Sohnes wurden 11.000 ppm Kohlendioxid festgestellt, in der der Tochter 25.000 ppm. Also weit über die vom Bundesumweltamt empfohlenen Werte und die zulässigen Werte nach gesetzlichem Arbeitsschutz.

Gerhard hat angeboten, für die gesamte Schule Plexiglaswände zu spendieren. „Das war nicht gewollt“, sagt er. Nach drei Monaten hat der Hausarzt Atteste ausgestellt, wonach die Kinder die Masken nicht dauerhaft tragen müssen, das heißt, wohl im Schulhaus, aber nicht am Platz. Gerhard hat den Zwillingen dafür Face Shields (Schutzschilder) besorgt, die zunächst zugelassen, dann aber wieder verboten wurden.

Schließlich war Distanzunterricht angesagt, das war Anfang 2021. Gerhard und seine Frau haben das sehr ernst genommen. Die Frau hat ihren Arbeitsrhythmus umgestellt, damit sie für die Kinder da sein kann. Er greift mit ein, so gut es seine Arbeit zulässt. Es kommt ein Tagesrhythmus heraus, der dem des Schulalltags sehr ähnlich ist. Mit Beginn um 8 Uhr früh, Pause um 9.30 Uhr, Abwechslung in den Fächern. Die Lehrerin der ersten Klasse hat mehr oder weniger regelmäßig Unterrichtsmaterial vorbeigebracht. „Das hat gut geklappt“, sagt Gerhard. „Die Kinder haben das Schuljahr gut abgeschlossen. Wir waren vielleicht sogar strenger als die Lehrer.“

Freiwillige Nasen-Tests

Die freiwilligen Nasen-Tests wurden mit dem Wechselunterricht im März/April 2021 eingeführt. Die Eltern sollten eine Einverständniserklärung unterschreiben. Gerhard und seine Frau haben das nicht getan. Sie haben mit ihren Kindern gesprochen, was es heißt, zu testen. „Ich belüge meine Kinder nicht“, betont er. Nachfragen in Schule und Schulamt zeigen: „Dort ist man nur Befehlsempfänger.“ Gerhard hat für seinen Job die Medizinprodukteschulung bekommen. Das heißt, er darf seine Kollegen testen. Eine Schulung, die weder ein Kind, noch ein Lehrer bekommen hat, so Gerhard. Er hat in den Sommerferien dem Schulamt angeboten, seine Kinder selbst zu testen, auch mit eidesstattlicher Erklärung. Aber ohne Erfolg. Wer nicht getestet werden will, muss weiter im Homeschooling unterrichtet werden, so der Stand. Nur mit dem Unterschied, dass die neue Lehrerin der zweiten Klasse kein Lehrmaterial mehr vorbeibringt – weil sie das nicht mehr dürfe, sagt sie.

Schließlich erhalten die Schulleiter im Oktober 21 offensichtlich ein Schreiben, das einen Musterbrief für die sogenannten Schulverweigerer enthält. Den bekommen auch Gerhard und seine Frau. Gerhard fasst den Inhalt zusammen: Wer keinen negativen Test hat, darf nicht in die Schule. Kinder müssen zur Schule, andernfalls steht eine Schulpflichtverletzung im Raum. Dass das Betretungsverbot aber durch die Schule ausgesprochen wird, ist dabei irrelevant.

Kinder zum Testen zwingen?

Inzwischen wird in der Schule das Pooltesting mit Lollitest zweimal pro Woche angewendet. „Nicht besser“, findet Gerhard. Er kann mit Studien belegen, dass aus dem Wattestäbchen sich Fasern und andere Stoffe herauslösen, die im Körper der Kinder verbleiben. Es sei ein invasiver Eingriff. Die Abstrichstäbchen würden rechtswidrig als Lolli eingesetzt, also zweckentfremdet, und seien nach ihrer Zulassung nur für Fachpersonal zu verwenden. Er nennt Ausarbeitungen von Dr. Bermpohl, Dr. Schallhorn und Prof. Bergholz, verweist auf Gutachten von Prof. Kuhbandner, Prof. Dr. Kämmerer und Prof. Dr. Kappstein. Seine Kinder wollen sich nicht testen lassen. Er soll sie zwingen? „Das kann ich nicht.“

Was folgt, sind „zwei Verweise für zwei unschuldige Kinder“, erläutert Gerhard. Als nächstes flattert ein Bußgeldbescheid für die Schulpflichtsverletzung für November und Dezember 2021 ins Haus: Er soll 370 Euro pro Kind zahlen. Seine Frau erhält den gleichen Bescheid.

Buß- und Zwangsgeld

Mitte Januar kommt die Aufforderung zum Zwangsgeld. Gerhard soll 750 Euro pro Kind bezahlen, seine Frau ebenso. Macht zusammen 3000 Euro. Immer mit der gleichen Begründung: Die Eltern tragen keine Sorge, dass die Kinder die Schulpflicht erfüllen. Gerhard hat das Verfahren am Verwaltungsgericht verloren. Es folgte eine Beschwerde am Oberverwaltungsgericht und eine Erwiderung – ohne neue Erkenntnisse oder Einsicht seitens der Behörden. Maßgeblich sei die Ausführung des Gerichts, dass die Eltern meinungsbildend auf die Kinder einwirken müssten und bei Bedarf sich Dritte, wie zum Beispiel das Jugendamt, zur Hilfe nehmen müssten. „Dies widerspricht jedem Gedanken von Kinderrechten, den UN-Kinderrechtskonventionen, sogar der Aussage der Bundezentrale für Politische Bildung gegen Indoktrination, und selbst dem Verständnis des Jugendamts, das nach eigener Aussage nicht für die Schulpflicht verantwortlich ist“, betont Gerhard.

Ende April dieses Jahres dann das nächste Zwangsgeld: 1500 Euro pro Kind und pro Elternteil, also 6000 Euro! Eine zweite Anhörung für Bußgeld für den verweigerten Schulbesuch von Januar bis April wurde auch schon anberaumt, noch bevor die erste Verhandlung am 2. Mai 2022 abgehalten wurde, dem Tag, an dem die Zwillinge wieder zur Schule gehen werden. Weil Masken- und Testpflicht gefallen sind. „Bei einer Inzidenz von 1600“, sagt Gerhard und schüttelt den Kopf. „Bei der Inzidenz von 160 wurde die Schule geschlossen.“

Für Gerhard steht bei allem die Frage im Raum: Was bedeutet es eigentlich, Sorge zu tragen, dass die Kinder in die Schule gehen? Wie sieht die Umsetzung aus oder welcher Mittel sollen oder müssen sich Eltern bedienen? Sein Anwalt will es vor Gericht klären.

Gleichzeitig schreibt das Kultusministerium, dass Schüler weder zwangsgetestet, noch von der Polizei zum Unterricht abgeholt werden dürfen. Und, dass die Schulen weiterhin Unterrichtsmaterial zur Verfügung stellen dürfen – was vorher von der Schule verneint worden war. Gerhard versteht die Welt nicht mehr: „Zwang gibt es offensichtlich nicht, aber wir Eltern werden mit Zwangsgeld belegt.“ Sein Anwalt sieht das Vorgehen als Freibrief zur Kindesmisshandlung. Gerhard ergänzt: „Ich werde kriminalisiert, weil ich meine Kinder schütze.“

Was bleibt für Gerhard und seine Frau ist die traurige Erkenntnis: „Eltern sind entrechtet. Nicht einmal das Kindswohl zählt noch. Die Familiengerichte, die pro Kind urteilen könnten, wurden systematisch durch das BVG ausgeschaltet und stattdessen werden Paragrafen verhandelt, um die Eltern zu beugen, gegen die eigenen Kinder zu handeln.“

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