SchloĂ Neuschwanstein in Bayern
Toleranz gehört dazu
Wir wollen nicht missverstanden werden, denn zu leicht wird einem das Wort im Mund umgedreht.
Zum Thema âAkzeptanz sexueller Vielfaltâ zĂ€hlt ohne Frage die Toleranz gegenĂŒber nicht heterosexuell basierten Partnerschaften. Es dĂŒrfte bundesweit Konsens darĂŒber bestehen, dass dieses Thema zur Toleranzerziehung ebenso gehören muss wie die Erziehung zu Toleranz gegenĂŒber Andersdenkenden, AndersglĂ€ubigen und Menschen anderer Herkunft.
Und selbstverstĂ€ndlich muss auch eine altersgemĂ€Ăe AufklĂ€rung Teil schulischer BildungsplĂ€ne sein. Die Betonung liegt aber auf "altersgemĂ€Ă".
Schauen Sie, wie Bayern damit umgeht
Bayern hat:
1.670564 SchĂŒler in 2411 Grundschulen und 2236 weiterfĂŒhrenden Schulen
629104 Kita-Kinder in 8262 Kitas
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt:
"Die Eltern können die gebotene ZurĂŒckhaltung und Toleranz bei der DurchfĂŒhrung der Sexualerziehung verlangen.
Die Schule muss den Versuch einer Indoktrinierung der SchĂŒler mit dem Ziel unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befĂŒrworten oder abzulehnen.
Sie hat das natĂŒrliche SchamgefĂŒhl der Kinder zu achten und muss allgemein RĂŒcksicht nehmen auf die religiösen oder weltanschaulichen Ăberzeugungen der Eltern, soweit sie sich auf dem Gebiet der SexualitĂ€t auswirken."
PrĂŒfen Sie diesbezĂŒglich die Gesetze in Ihrem Bundesland, die wir fĂŒr Sie recherchiert haben.
Es ist nicht ohne Hoffnung, jedoch mĂŒssen Sie als Eltern aktiv werden.
siehe ein Fallbeispiel und weitere. Gerne unterstĂŒtzen wir Sie!
Rufen Sie unsere Hotline an: 089-217 65 217 oder per Mail an: