Toleranz gehört dazu
Wir wollen nicht missverstanden werden, denn zu gerne dreht man dieses Thema bei Menschen, die darüber berichten um:
Zum Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ zählt ohne Frage die selbstverständlich zu vermittelnde Toleranz gegenüber nicht heterosexuell basierten Partnerschaften. Es dürfte bundesweit Konsens darüber bestehen, dass dieses Thema zur Toleranzerziehung ebenso gehören muss wie die Erziehung zu Toleranz gegenüber Andersdenkenden, Andersgläubigen und Menschen anderer Herkunft.
Und selbstverständlich muss auch eine altersgemäße Aufklärung Teil schulischer Bildungspläne sein.
Schauen Sie wie Sachsen damit umgeht.
Sachsen hat:
511502 Schüler in 521 Grundschulen und 402 weiterführenden Schulen
317981 Kitakinder in 2526 Kitas
Das Bundesverfassungsgericht urteilt:
"Die Eltern können die gebotene Zurückhaltung und Toleranz bei der Durchführung der Sexualerziehung verlangen.
Die Schule muss den Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen,
ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen.
Sie hat das natürliche Schamgefühl der Kinder zu achten und muss allgemein Rücksicht nehmen auf die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern,
soweit sie sich auf dem Gebiet der Sexualität auswirken."
Prüfen Sie diesbezüglich die Gesetze in Ihrem Bundesland die wir für Sie recherchiert haben.
Es besteht Hoffnung sich erfolgreich zu wehren, jedoch müssen Sie als Eltern aktiv werden.
siehe ein Fallbeispiel Gerne unterstützen wir Sie.
Rufen Sie unsere Hotline an: 0351-850 77 990 oder per Mail an: