Baden-Württemberg

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Toleranz gehört dazu

Wir wollen nicht missverstanden werden, denn zu leicht wird einem das Wort im Mund umgedreht.

Zum Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ zählt ohne Frage die selbstverständlich zu vermittelnde Toleranz gegenüber nicht heterosexuell basierten Partnerschaften. Es dürfte bundesweit Konsens darüber bestehen, dass dieses Thema zur Toleranzerziehung ebenso gehören muss wie die Erziehung zu Toleranz gegenüber Andersdenkenden, Andersgläubigen und Menschen anderer Herkunft.

Und selbstverständlich muss auch eine altersgemäße Aufklärung Teil schulischer Bildungspläne sein. Die Betonung liegt aber auf "altersgemäß".

Schauen Sie, wie Baden - Württemberg damit umgeht.

Baden-Württemberg hat:

1.525323 Schüler in 2246 Grundschulen und 1206 weiterführenden Schulen

471136 Kita-Kinder in 7701 Kitas

Das Bundesverfassungsgericht urteilte:

"Die Eltern können die gebotene Zurückhaltung und Toleranz bei der Durchführung der Sexualerziehung verlangen.

Die Schule muss den Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen.

Sie hat das natürliche Schamgefühl der Kinder zu achten und muss allgemein Rücksicht nehmen auf die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern, soweit sie sich auf dem Gebiet der Sexualität auswirken."

Prüfen Sie diesbezüglich die Gesetze in Ihrem Bundesland die wir für Sie recherchiert haben.

 

Es ist nicht ohne Hoffnung, jedoch müssen Sie als Eltern aktiv werden.

Gerne unterstützen wir Sie.

Rufen Sie unsere Hotline an:  0711-20526492 oder per Mail an: