Toleranz gehört dazu
Wir wollen nicht missverstanden werden, denn zu gerne dreht man dieses Thema bei Menschen, die darüber berichten um:
Zum Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ zählt ohne Frage die selbstverständlich zu vermittelnde Toleranz gegenüber nicht heterosexuell basierten Partnerschaften. Es dürfte bundesweit Konsens darüber bestehen, dass dieses Thema zur Toleranzerziehung ebenso gehören muss wie die Erziehung zu Toleranz gegenüber Andersdenkenden, Andersgläubigen und Menschen anderer Herkunft.
Und selbstverständlich muss auch eine altersgemäße Aufklärung Teil schulischer Bildungspläne sein.
Schauen Sie wie NRW damit umgeht.
Nordrhein-Westfalen hat:
2.539040 Schüler in 2788 Grundschulen und 2208 weiterführenden Schulen
654043 Kita-Kinder in 10073 Kitas
Das Bundesverfassungsgericht urteilt:
"Die Eltern können die gebotene Zurückhaltung und Toleranz bei der Durchführung der Sexualerziehung verlangen.
Die Schule muss den Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen,
ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen.
Sie hat das natürliche Schamgefühl der Kinder zu achten und muss allgemein Rücksicht nehmen auf die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern,
soweit sie sich auf dem Gebiet der Sexualität auswirken."
Prüfen Sie diesbezüglich die Gesetze in Ihrem Bundesland die wir für Sie recherchiert haben.
Es ist nicht ohne Hoffnung, jedoch müssen Sie als Eltern aktiv werden.
siehe ein Fallbeispiel Gerne unterstützen wir Sie.
Rufen Sie unsere Hotline an: 0211-946 28 766 oder per Mail an: