Ente Abschluß

Externe Bildungsabschlüsse

Ente Abschluß

Externe Bildungsabschlüsse

In Deutschland lässt sich jeder gewünschte Abschluss erreichen. Und das auch ohne einen Besuch einer Schule. Jeder ist selbst verantwortlich für seine Zukunft und darum ist die Motivation um so größer, wenn dies aus freiem Willen und eigenem Ansporn passiert. Die Kinder, welche die Freiheit genießen ihren Bildungsweg selbst bestimmen zu dürfen, erreichen oftmals ihren gewünschten Abschluss oder spätere Berufung mit Leichtigkeit. Sie nutzen und dürfen ihr eigenes Tempo und Raum zum Lernen wählen, was sich natürlich dadurch auswirkt, dass so kein so enormer Druck auf den Absolventen entsteht. Die Absolventen regulieren durch Selbstbestimmung ihren Druck selbst und können sich so aufs Wesentliche konzentrieren. Es gibt keine Abschlusspflicht. Viele Unternehmen legen Wert auf Einsatz und nicht auf Noten!

 

Für die Organisation der Externenprüfungen (vormals Nichtschülerprüfung) sind die Bezirksregierungen verantwortlich. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist deshalb an die für den Hauptwohnsitz zuständige Bezirksregierung zu richten.

Die Zulassung zur Externenprüfung zum Erwerb von Schulabschlüssen setzt voraus, dass der angestrebte Abschluss noch nicht erlangt wurde und keine Schule besucht wird, an der der angestrebte Abschluss erworben werden kann.

Beispielsweise:

Schulabschluss nachholen - Hauptschule bis Abitur

oder hier:

Schulabschluss nachholen – zweiter Bildungsweg

 

 

 

 

Veröffentlicht in Bildung, Bildungsentwurf, Externe Bildungsabschlüsse und verschlagwortet mit , , .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert