In dieser Sammlung von Kurzberichten möchten wir deutlich machen, wie sehr sich unser Staat seit der Coronakrise verändert hat und wie sehr man heute um die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte kämpfen muss. Auch um die staatlich verordnete Frühsexualisierung geht es hier.
Krankenkassenchef entlassen wegen ehrlicher Darstellung von unerwünschten Nebenwirkungen der Coronaimpfung.
Wie die Berliner Zeitung bereits am 1.3. und am 3.3.2022 berichtete, wurde Andreas Schöfbeck, der Vorstand der bayrischen BKK Pro Vita entlassen, weil er dem Paul-Ehrlich-Institut schwere Versäumnisse bei der Darstellung unerwünschter Impfnebenwirkungen im Zusammenhang mit der Coronaimpfung vorgeworfen hatte. Nach eigenen Berechnungen in seiner Kasse seien wohl nur ein Zehntel dieser Nebenwirkungen vom Paul-Ehrlich-Institut erfasst worden. Der eigene Verwaltungsrat habe ihn darauf fristlos (!) entlassen.
Fassen wir zusammen: Wer sich heute der Wahrheit verpflichtet fühlt, dem nützt auch eine führende Stellung nichts mehr. Er steht plötzlich auf der Straße. Warum? Weil die Wahrheit über die Coronaimpfung nicht ans Licht kommen darf.
In einer Wolfsburger Grundschule hat der Verein Donum Vitae einen Aufklärungsworkshop für Schüler in Sachen Sex erteilen wollen. Lehrer sollten da nicht dabeisein. Der Vater einer 10jährigen Schülerin legte daraufhin bei der Landesschulbehörde Beschwerde ein. Die Behörde gab dem Familienvater Recht, weil die Aufsichtspflicht der Lehrer durch dieses Vorgehen schwer verletzt wird. Der Workshop fand daraufhin nicht statt.
In Berliner Schulen ist im Rahmen der “Sexualerziehung an Stationen“ für Kinder der 3. und 4. Klasse Material mit einem Gedicht über Masturbation verfügbar. An das Gedicht schließen detaillierte und persönliche Fragen an, die beantwortet werden sollen: z.B. Mit wem würdest du über Selbstbefriedigung sprechen? Glaubst du, dass alle Menschen sich selbst befriedigen?
„Aufklärung“ an Schulen in Nordrhein-Westfalen:
Eine Mutter berichtet von einer Lehrerin, die den Kindern frank und frei eine Abtreibung gestand und dies als geeignetes Mittel der „Empfängnisverhütung“ darstellte.
In einem anderen Fall wurde Grundschulkindern der Geburtsvorgang anschaulich dargestellt, indem eine mit der Lehrerin befreundete Hebamme eine Puppe durch den Ausschnitt eines Pullovers quetschte, während die Lehrkraft dazu passend stöhnte und hechelte.
In einer Grundschule mussten Kinder im Alter von 8 bis 9 Jahren unter anderem Kondome über Holzpenisse oder Bananen ziehen.
Eine Workshopleiterin gab für einen Workshop zum Kondomführerschein Sechstklässlern die Hausaufgabe, sich allein Kondome zu kaufen und immer in der Tasche zu haben, „falls es mal eine Gelegenheit gibt“.
14jährige Schüler mussten sich ein Theaterstück ansehen, in dem „sich zwei junge Männer minutenlang küssen, sich gegenseitig die Kleider vom Leib reißen und in eindeutiger Absicht hinterm Duschvorhang verschwinden“.
Ein Theaterprojekt für Kinder in der 3. und 4. Klasse trägt den Titel „Mein Körper gehört mir“ und hat unter anderem Exhibitionismus sowie Missbrauch in der Familie zum Inhalt. Sexualität wird im Sinne der emanzipatorischen Sexualaufklärung den Kindern nahe gebracht: „Tu was du willst, solange du ein gutes Gefühl dabei hast (d.h. solange es dir Spaß macht)“.
Ein jetzt 16jähriges Mädchen berichtet aus ihrer Schulzeit in der Kooperativen Gesamtschule Hannover, dass sie als 13jährige über zwei Jahre lang vom Lehrpersonal (studierte Fachlehrer und Pädagogen!) in der Schule angeschrien und gemobbt wurde, weil sie aus Gesundheitsgründen keine Maske tragen durfte. Die Schule rühme sich auf Ihrer Internetseite zu Unrecht, gegen Diskriminierung zu sein. Wörtlich sagt die Schülerin bei christenstehenauf.de: „IHR HABT MITGEMACHT! Wie eine Aussätzige wurde ich in die Ecke gesetzt und musste als letzte den Raum betreten und verlassen.“
Behörden im Großraum Stuttgart warfen Achim Engels aus Schorndorf vor, seinen Sohn nicht erfolgreich in die Schule zu zwingen. Er lehnte die von der Schule geforderten Coronatests ab und sei daher der Schulpflicht nicht nachgekommen. Der Sohn wurde nur zu Klassenarbeiten eingelassen, obwohl der Vater ihn seit September 2021 stets zur Schule brachte. Weil er das verhängte Bußgeld in Höhe von 200,- € nicht zahlte, saß der Vater nach einem Urteil des Amtsgerichts Göppingen 6 Tage lang in der Justizvollzugsanstalt Ulm (Erzwingungshaft). Aber auch sein 13-jähriger Sohn wurde verurteilt, zu 4 Tagen Jugendarrest. Das geschah, nachdem er die aufgebrummten 2o Sozialstunden nicht ableisten wollte. Am 29.12.2022 haben wir erfahren, dass der Jugendarrest für den 13-jährigen zurückgenommen wurde. Der Vater erhielt vom Richter ein entsprechendes Schreiben (siehe auch alschner).
Mehrere ungeimpfte Schüler eines Stuttgarter Gymnasiums (Name der Redaktion bekannt) durften nicht an der Klassenfahrt im Herbst 2022 teilnehmen. Eltern der betroffenen Schüler erhielten zudem die Anzahlung nicht zurück, da sie die Information im Kleingedruckten übersahen und das Geld bereits überwiesen hatten. Einige Mitschüler befanden diese Vorgehensweise für richtig. Einer von ihnen, ein Zwölfjähriger, berichtete von dem Vorfall.
Das OLG Zweibrücken hat im Juli 2022 einer alleinerziehenden Mutter aus Rheinland-Pfalz teilweise das Sorgerecht weggenommen, weil diese verhindern wollte, dass ihre 15-jährige Tochter sich gegen Corona impfen lässt. Das zuständige Jugendamt hatte gegen die Mutter geklagt und ist nun sorgeberechtigt für die Tochter. Weil die Mutter immer konsequent gegen diese Impfung war, sei das, so die Richter „ein dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübter Sorgerechtsmissbrauch“. Heute geben auch Experten zu, dass die Coronaimpfung nicht wirklich vor einer Ansteckung schützen kann.
Redaktion AG Kindeswohl