Eltern-Kind-Entfremdung

Besondere Aspekte zur jeweiligen Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen aus deren Perspektive

1. EinfĂŒhrung
2. Bindung und Bindungsverhalten bei Kindern und Jugendlichen
3. Verhaltensstörungen, die unabhÀngig vom jeweiligen Bindungsangebot bestehen können
4. Besondere Umgangsformen bei Kindern und Jugendlichen mit VerhaltensauffÀlligkeiten
5. NĂ€heres zu den eigentlichen Entfremdungskonflikten

1. EinfĂŒhrung
Diese Abhandlung befasst sich lediglich mit der Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen (Jugendlicher ist ein Kind nach der Vollendung des 14. Lebensjahres) aus deren Erlebens- und Wahrnehmungsperspektive. Auf die jeweils angewandte Rechtspraxis bei Trennungskonflikten der Eltern soll hier nicht eingegangen werden. Es wird auch nicht eingegangen auf den aktuellen Vertrauensverlust von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der Durchsetzung von sog. „Corona-Maßnahmen“. Auch ist es nicht die Absicht dieser Abhandlung, Lösungswege im Konfliktgeschehen aufzuzeigen.

Entfremdung setzt voraus, dass es vorher eine verbindliche NĂ€he gegeben haben muss.
Diese verbindliche NĂ€he nennt man seit den Veröffentlichungen von John Bolby, seinen Mitarbeitern und Nachfolgern seit den 60ziger Jahren des letzten Jahrhunderts Bindung. Die daraus abgeleitete Theorie ist als Bindungstheorie bekannt und hat seit mehr als 50 Jahren wichtige Erkenntnisse ĂŒber die Beziehungen (Bindung in Aktion) von Kindern und Jugendlichen zu ihren Betreuern erbracht, obwohl ihre Wichtigkeit von der damaligen analytischen Kinderpsychologie (u.a. Anna Freud) vehement bestritten wurde.
Am Anfang jeglicher Beziehung steht als gegebene Voraussetzung zur Gestaltung menschlicher Beziehungen eine besondere Bereitschaft zur Gestaltung von Sozialkontakten:
Als gegeben kann man deshalb folgende Wesenseigenschaften
bei jungen menschlichen Wesen erkennen:
1. Junge Menschen sind körperlich und seelisch auf Erwachsene angewiesen (Anmerkung: das Frontalhirn ist erst mit dem 25. Lebensjahr ausgereift)
2. Junge Menschen sind bindungsbereit, d. h. sie binden sich vertrauensvoll an Erwachsene, die Ihnen Wohlwollen signalisieren.
3. Junge Menschen sind neugierig, d. h. dass sie lernbereit sind, auch wenn sie manche Vorgaben dafĂŒr nicht mögen.
4. Junge Menschen sind gesellig, d. h. sie genießen vertrauensvolle Kontakte zu ihresgleichen sowie Eltern und Erziehern.

2. Bindung und Bindungsverhalten bei Kindern und Jugendlichen
Meines Erachtens können sich die o. g. vier Grundeigenschaften junger Menschen aber nur dann als fruchtbar erweisen, wenn sie auch diesbezĂŒgliche Angebote (i. S. von Möglichkeiten) erhalten. Man kann die Angebote, die Erwachsene den Kindern in diesem Zusammenhang machen, auch Bindungsangebote (s. auch weiter unten) nennen, denn es entsteht bei der Befriedigung sogenannter GrundbedĂŒrfnisse eine Bindung. Um als Bindungspartner in Frage zu kommen, muss sich der Anbietende als ehrlich, offen und zuverlĂ€ssig in seinem Handeln jungen Menschen gegenĂŒber erwiesen haben. Er muss selbstverpflichtend, also verbindlich sein. Dabei geht es nicht um eine hundertprozentige VerfĂŒgbarkeit der Eltern oder Erzieher. Kinder erkennen es an, wenn sie sehen, dass auch dem versorgenden Erwachsenen Grenzen gesetzt sind. Insofern kann man davon sprechen, dass es ausreicht, wenn der jeweilige Elternteil „hinlĂ€nglich“ verfĂŒgbar ist. Dieses Empfinden von HinlĂ€nglichkeit entsteht im Kontakt zwischen Eltern und Kindern durch die Anerkennung der Lebens- und Existenzbedingungen, denen nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene ausgesetzt sind.
Durch geeignete Bindungsangebote erworbene FĂ€higkeiten wirken sich positiv auf die psychische FunktionsfĂ€higkeit aus und stellt eine Ressource dar. Eine solche Ressource wird deshalb der psychischen Struktur zugeordnet. Erfreulicherweise sieht dies die „Operationalisierte Psychodynamische Diagnostik im Kindes- und Jugendalter (2016)“ inzwischen auch so, im Gegensatz zur u. g. ICD10 Klassifikation.

Bindungsformen und deren Störungen
Die erforderlichen Definitionen fĂŒr eine intakte oder gestörte Bindung zu Erziehungspersonen ist in den gĂ€ngigen diagnostischen Manualen der Kinder- und Jugendpsychiatrie (ICD 10-Klassifikation, OPD-KJ-2) bis 2019 (WHO) nur unzulĂ€nglich definiert, da sie keine diesbezĂŒglichen Diagnosen ĂŒber das fĂŒnfte Lebensjahr hinaus vorsehen. Leider gibt es im ungĂŒnstigen Fall doch ĂŒber das 5. Lebensjahr hinaus gravierende Auswirkungen auf das Verhalten bei Ă€lteren Kindern und Jugendlichen, die sich unter unzulĂ€nglichen Bindungsbedingungen entwickeln mussten.
UnabhĂ€ngig von diagnostisch anerkannten Manualen gibt es reichhaltige Forschungsergebnisse ĂŒber die psychologische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in KonfliktfĂ€llen in Bezug auf Bindungssicherheit. Funktional zusammengefasst sind es nur drei Kategorien:
1. sicher gebundene (Typ B), 2. unsicher-vermeidend gebundene (Typ A) und 3. unsicher-ambivalent gebundene (C-Typ) oder unsicher-desorganisiert gebundene (Typ D) Kinder.
Letztere werden von anderen Psychologen auch als Kinder mit dissoziierter Bindung angesehen, da es kaum eine verlÀssliche Vorhersage ihres Verhaltens im Konfliktfall gibt.
Sicher gebundene Kinder und Jugendliche konsultieren die fĂŒr sie zustĂ€ndigen Erwachsenen, wenn ihren Interessen zuwider gehandelt wird. Unsicher-vermeidend gebundene tun das nicht im gleichen Maße oder gar nicht. Bei den Typen C und D sind beim Verhalten im Konfliktfall keine RĂŒckschlĂŒsse auf bestimmte Bindungsformen möglich.

3. Verhaltensstörungen, die unabhÀngig vom jeweiligen Bindungsangebot bestehen können  Autismusspektrumstörungen
Autismus ist eine Störung nicht nur im Beziehungsverhalten aufgrund sogenannter „multifaktorieller Genese“, sondern auch innerhalb der eigenen Selbstorganisation des Betroffenen. Mögliche Ursachen von Autismus sollen an dieser Stelle nicht erwogen werden.
GrundsĂ€tzlich ist der sogenannte „FrĂŒhkindliche Autismus“ (mit einem hohen Schweregrad von BeeintrĂ€chtigungen bis zur geistigen Behinderung) vom „Asperger-Autismus“ (teilweise mit hoher Partialintelligenz aber dennoch großen Defiziten in der LebensbewĂ€ltigung) zu unterscheiden.
Psychiatrische Beschreibungen der Kernprobleme haben sich als weniger umfassend als pÀdagogisch-neurologische erwiesen. Zu den pÀdagogischerseits formulierten Defiziten gehören:
1. Schwierigkeiten im Sozialkontakt durch mangelnde FĂ€higkeiten zur Übernahme der Perspektive des anderen.
2. Mangelnde sog. „zentrale KohĂ€renz“ (Ein Hin- und Herwechseln zwischen abstrakten und konkreten Inhalten, z. B. beim Gebrauch von Metaphern u. Ă€. ist erschwert bis unmöglich, kann in gewissem Umfang trainiert werden.)
3. Zentrale exekutive Dysfunktion
Damit ist gemeint, dass bei jemandem die DurchfĂŒhrung von geplanten Handlungen erschwert ist. Im Verlauf von Handlungen wird bei durchschnittlichen Menschen der Verlauf einer geplanten Handlung mit der Planung und der bestehenden Absicht (Ziel) verglichen, koordiniert und gegebenenfalls korrigiert. Dieser Abgleich sowie die Möglichkeit von Korrekturen sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden, erschweren den Vollzug und können zum Misserfolg oder dem Abbruch des Vorhabens fĂŒhren.
Leider gibt es in Fachkreisen noch einen eklatanten Mangel an geeignetem Wissen ĂŒber die Art dieser Störungen und ĂŒber geeignete Umgangsmaßnahmen. Der ICD-10 SchlĂŒssel hat aber dieser Störung eine eigene Diagnosenummer zugeordnet, die ICD-10 F84.5. Unter dieser Kategorie können bei gleichzeitigem Fehlen anderer Fertigkeiten (z. B. Störung beim Erwerb schulischer Fertigkeiten (ICD-10 F81.3) wirksame Förderungsmaßnahmen bewilligt werden, mehr als bei den anderen diagnostischen Kategorien möglich ist.

Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS auf Deutsch, PTSD auf Englisch)
Die Symptome bei dieser Störung sind mannigfaltig durch sogenannte dissoziative ZustĂ€nde. Damit sind abrupte BrĂŒche im jeweils vorangegangenen Verhaltensverlauf zu verstehen, die oft nur von erfahrenen Betreuern oder Fachleuten gedeutet werden können und fĂŒr Außenstehende wie eine Art von unberechenbarem Verhalten wirken.

Kindliche Psychopathie
Diese Kinder und Jugendlichen verhalten sich oft heuchlerisch freundlich, können in ihrem Handeln aber kalt und berechnend sein. Erwachsene Menschen mit Psychopathie bezeichnet man als Menschen ohne Gewissen. Dass sie auch leiden und zwar unter mangelndem Interesse und Motivation, etwas fĂŒr sich Eigenes aufzubauen, hat man erst spĂ€t erkannt. Bei Kindern ist man sich nicht sicher, ob die so gezeigte Charaktereigenschaft etwas mit ihrer bisherigen Erziehung zu tun hat.

4. Besondere Umgangsformen bei Kindern und Jugendlichen mit VerhaltensauffÀlligkeiten
Verabreichung von „Psychopharmaka“
Psychopharmaka sind chemische Substanzen, die dÀmpfend oder stimulierend auf Menschen jeglicher Art wirken. Sie sind hÀufiger Bestandteil von Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen, deren Verhalten innerhalb des sozialen Umfeldes, in welchem sie sich bewegen, derart auffÀllig ist, dass Eltern und Erzieher es ablehnen, ein solches Kind pharmakologisch unbehandelt zu dulden.
Im Klartext handelt es sich um eine Bahnung von Verhaltensanpassung. Der Aufwand an Zeit und Geduld, die eine erzieherische Begleitung dieser Kinder und Jugendlichen erfordert, wird von Eltern und Erziehern als derart unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig angesehen, dass die Ausgrenzung des Kindes oder Jugendlichen aus seiner bisherigen Gemeinschaft droht. Die Konfrontation mit der drohenden Ausgrenzung bringt Eltern oft dazu, dieser psychopharmakologischen Behandlung zuzustimmen.
Die hÀufigsten Diagnosen, bei welchen derartige Substanzen angewendet werden sind ADS, ADHS, Depression, AggressivitÀt mit Selbst- und FremdschÀdigung. Zu den am hÀufigsten verabreichten Substanzen gehören Ritalin nebst seinen Àhnlich wirkenden Verwandten, Antidepressiva und Neuroleptika.
Ritalin und seine Abkömmlinge finden besonders hĂ€ufig Anwendung, wenn die KonzentrationsfĂ€higkeit des SchĂŒlers im Schulbetrieb nicht gewĂ€hrleistet ist, Antidepressiva bei Missstimmung und mangelnder Motivation, Neuroleptika bei nicht kontrollierbarem aggressiven Verhalten. Die AbwĂ€gung zwischen sozialer Desintegration und dem Risiko spĂ€terer, psychoneurologisch nicht absehbarer SpĂ€tfolgen fĂ€llt leider hĂ€ufig zugunsten der aktuellen sozialen IntegrationsfĂ€higkeit aus. Die Erfassung dieser SpĂ€tschĂ€den als auch die Entwicklung besserer pĂ€dagogischer Konzepte ohne die Verabreichung von Pychopharmaka ist bisher nicht weit genug gediehen.

Kinder in Fremdunterbringung
Eltern, die ihre Kinder nicht erziehen können, erhalten manchmal Hilfe durch soziale Institutionen, z. B. durch die sozialpĂ€dagogische Familienhilfe o. Ă€. Diese Hilfen werden gewĂ€hrt, um das Kind oder den Jugendlichen zu unterstĂŒtzen, aber auch um Einblick in das Familiensystem bezĂŒglich Gewalt, Missbrauch oder VernachlĂ€ssigung zu erhalten. Wenn solche UnterstĂŒtzungen durch diese „aufsuchenden Hilfen“ nicht ausreichen, um das Kindeswohl zu gewĂ€hrleisten, erfolgt durch Vermittlung der JugendĂ€mter eine „Fremdunterbringung“ bei Pflegeeltern oder anderen Pflegeeinrichtungen. Die Familiengerichte mĂŒssen erst entscheiden, wenn die Elternteile mit dieser Maßnahme nicht einverstanden sind. Eine Entziehung des Sorgerechts ist nicht notwendigerweise damit verbunden. Es kommt auch vor, dass Kinder und Jugendliche in auslĂ€ndische Pflegeeinrichtungen vermittelt werden. Eine Kontrolle darĂŒber, ob die so gewĂ€hlte Unterbringung sich positiv auf die Entwicklung des Kindes auswirkt, kann sehr schwierig bis unmöglich sein (siehe entsprechende Skandale ĂŒber die Vermittlung von Kindern an Einrichtungen mit Kontakten zu pĂ€dophilen Netzwerken).
An dieser Stelle besteht erheblicher Verbesserungsbedarf. Entsprechend groß ist bei manchen Eltern die Angst davor, ihr Kind aus den Augen zu verlieren und damit die Verbindung zu ihm. Solange die JugendĂ€mter mit anderen UnterstĂŒtzern, z. B. psychiatrischen Ambulanzen, zusammenarbeiten, dĂŒrfte eine gewisse Kontrolle ĂŒber die geeignete Versorgung des Kindes gewĂ€hrleistet sein, weil eine Art von Öffentlichkeit möglich ist. Man darf nicht vergessen, dass Pflegeeltern und andere Pflegeeinrichtungen die Versorgung fremder Kinder zwecks Erlangung eines Einkommens betreiben (oder andere Eigeninteressen, s. o.) und nicht notwendigerweise aus Motiven der uneigennĂŒtzigen Kindesliebe. Die Regelungen zugunsten des Kontaktes mit den leiblichen Eltern können sehr eingeschrĂ€nkt werden und sind nicht immer berechtigt. Bei vorangegangener hĂ€uslicher Gewalt oder schwerer VernachlĂ€ssigung ist die KontakteinschrĂ€nkung nachvollziehbar.
Eine Fremdunterbringung bringt noch einmal weitere Entfremdung in die Beziehung von Eltern und Kindern, unabhÀngig davon, wie ausgeprÀgt diese vor der Fremdunterbringung war.

5. NĂ€heres zu den eigentlichen Entfremdungskonflikten
Da Kinder und Jugendliche, die einen elterlichen Trennungskonflikt miterleben mĂŒssen, in ihrer körperlichen und seelischen Existenz von Erwachsenen abhĂ€ngig und selbst nicht gefestigt sind, können sie auf vielfĂ€ltige Weise zu Opfern innerhalb dieses Konfliktgeschehens werden.
Das Spannungsfeld, in dem sich Kinder und Jugendliche dann befinden, kann zu einem eigenen Konflikt fĂŒhren, den man in diesem Falle LoyalitĂ€tskonflikt nennt, d. h. es entsteht ein innerliches Treue-AbwĂ€gen im FĂŒr und Wider fĂŒr den einen oder anderen Elternteil.
Heranwachsende realisieren außerdem, dass die beiden Elternteile unterschiedlich stark sind. Da sie meistens beide Elternteile lieben, neigen sie dazu, fĂŒr den schwĂ€cheren Elternteil Partei zu ergreifen. (Parentifizierungsverhalten nach Alice Miller). Ein solches Parentifizierungsverhalten zur UnterstĂŒtzung und Entschuldigung des schwĂ€cheren Elternteils wurde bislang nur bei Menschenkindern beobachtet und dokumentiert. Es scheint evolutionsbiologisch in Anbetracht der langen Entwicklungszeit von Menschenkindern sinnvoll.
Kluge Eltern verzichten in ihrem Trennungskonflikt darauf, ihre Kinder zu Opfern des eigenen Trennungskonflikts zu machen [siehe Literaturbeispiele von Brecht (Der kaukasische Kreidekreis) und Klabund (Der Kreidekreis), Àhnlich das Urteil Salomos im Alten Testament].

Es gibt manchmal allerdings berechtigte Zweifel daran, ob ein oder sogar beide Elternteile „erziehungsfĂ€hig“ sind (mit erziehungsfĂ€hig ist die Gesamtverantwortung in der Aufzucht von Kindern gemeint, ja, so heißt es wirklich!).
In dem Fall, dass ein Elternteil nachweislich zur Erziehung unfÀhig ist und evtl. sogar der Kontakt dieses Elternteils mit dem Kind unterbunden werden sollte, bedarf es einer familiengerichtlichen Entscheidung, jedenfalls wenn der betreffende Elternteil mit dieser Bewertung unzufrieden ist und auf seinem Erziehungsrecht bzw. Umgangsrecht besteht.
In dem Fall aber, dass beide Eltern als erziehungsfĂ€hig gelten, kann die gemeinsame elterliche Sorge ĂŒber das Jugendamt vereinbart werden, im Streitfall muss gerichtlich darĂŒber entschieden werden (s.u.).
Wenn das Sorgerecht nur einem Elternteil zugestanden wird, obwohl der zweite Elternteil dies auch beansprucht, mĂŒssen die GrĂŒnde dafĂŒr familienrechtlich benannt werden. Selbst wenn dafĂŒr als ein Grund die mangelnde VerfĂŒgbarkeit des einen Elternteils angegeben wird, muss es eine Umgangsregelung fĂŒr den nicht sorgeberechtigten Elternteil geben.
Das Sorgerecht selbst beinhaltet lediglich die rechtliche Vertretung des unmĂŒndigen Kindes oder Jugendlichen und seiner Interessen in der Öffentlichkeit. Ein Anspruch „auf das Kind“ in irgendeiner Form ist damit nicht gemeint.

In der Regel werden Kinder und Jugendliche durch das Jugendamt oder das Familiengericht zu ihren Beziehungen zu den jeweiligen Elternteilen befragt, bei welchem Elternteil sie leben möchten, auch wenn dieses nicht die einzige Entscheidungsgrundlage fĂŒr die Aufenthaltsregelung ist. Eine Schwachstelle bei der Befragung der Kinder kann eine vorangegangene Beeinflussung durch den einen oder anderen Elternteil sein. Denn die Kinder besitzen nicht in jedem Falle eine ausreichende innere Freiheit. Eine solche Spannungssituation ist fĂŒr Kinder und Jugendliche Ă€ußerst belastend und sollte ihnen nicht zugemutet werden. Wenn beide Eltern nicht zu den eingangs erwĂ€hnten klugen Eltern gehören, die vorrangig zugunsten ihrer Kinder entscheiden, bleibt dem zurĂŒckbleibenden klugen Elternteil nur der Verzicht zugunsten des seelischen Wohls der Kinder.
Welche Arten von Verordnungen oder Vermittlungen innerhalb der elterlichen Streitparteien es in diesem Fall auch geben mag bis hin zum Cochemer Modell, so bleibt es dabei, dass die Kinder damit aus den elterlichen Konflikten nicht herausgehalten werden.
Derjenige Elternteil (es sind wegen geringerer VerfĂŒgbarkeit oft die VĂ€ter), bei welchem das Kind nicht lebt, der aber wiederum unterhaltspflichtig ist, reagiert hĂ€ufig verĂ€rgert, wenn ihm nicht die Kontakte so gewĂ€hrt werden, wie er sich das wĂŒnscht. Es kann bei diesem Elternteil das GefĂŒhl entstehen, fĂŒr etwas bezahlen zu mĂŒssen, an dem er keinen Anteil hat. Deshalb sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass jeder Elternteil fĂŒr sein Kind unterhaltspflichtig ist und zwar unabhĂ€ngig von gewĂ€hrten Kontaktmöglichkeiten. Im Prinzip des Kindeswohls steckt eben nicht ein Benutzungsrecht fĂŒr eine Zahlungsleistung, sondern es geht um die Deckung eines Teiles des Lebensunterhalts fĂŒr das Kind.

Maria Ramm, 05.12.2022

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