
So manches Gesundheitsamt arbeitet nur mit Bescheiden. Dass das Schreiben ein Bescheid ist, erfährt der ungeßbte Leser erst am Ende des Texts in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Der letzte Bescheid dieser Familie aus Niedersachsen lautete wie folgt:
1. Ich fordere Sie auf, den Impfschutz Ihres Kindes gegen Masern zu vervollständigen.
2. Ich ordne den sofortigen Vollzug an.
Laut Rechtsbehelfsbelehrung hatten die Eltern vier Wochen Zeit, gegen diesen Bescheid Klage beim VG Oldenburg zu erheben, was sie auch getan haben.
Doch was bedeutet das konkret?
Da bei dem Kind noch keine Masernimpfung vorliegt, mßssten die Eltern bis zu dem im Bescheid genannten Datum ihr Kind zweimal impfen lassen. Ganz davon abgesehen, dass selbst die STIKO sagt, dass mind. vier Wochen Abstand zwischen Impfung 1 und Impfung 2 liegen mßssen und so viel Zeit vom Gesundheitsamt gar nicht gewährt wurde, ist dies aber auch ein Quasi-Impfbefehl an die Eltern, fßr den sogar noch die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet wurde.
Was passiert, wenn ein solcher Bescheid dann tatsächlich rechtskräftig wird?
KĂśnnte und wĂźrde dann die Polizei die Kinder abholen und sie der Impfung unter Zwang zufĂźhren, sofern die Eltern das noch nicht getan haben sollten?
Ist das dann eine Zwangsimpfung? Oder wßrde man dann behaupten, den Eltern hätte ja der Klageweg offen gestanden, sie hätten jedoch nicht geklagt?
Mal wieder Fragen Ăźber Fragen...
Die Klage der Eltern wurde im Eilverfahren entschieden.
đ VG Oldenburg, 29.09.2023 - 7 B 2413/23 - Aufforderung zur Vervollständigung des Impfschutzes
Das Fazit des Eilverfahrens:
Es ist nicht zulässig, per Bescheid, und schon gar nicht mit sofortiger Vollziehbarkeit, die Vervollständigung des Impfschutzes anzuordnen.
Aber auch sonst ist das ein sehr guter Beschluss, den man sich abspeichern sollte.
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Dieses Urteil ist fĂźr ganz Deutschland immer noch anwendbar? Ich lebe in Bayern.
Liebe Nadja, wenden Sie sich gerne an unsere Hotline unter , um Ihnen speziell in Ihrem Fall helfen zu kĂśnnen. Jeder „Fall“ muĂ tatsächlich individuell betrachtet werden, denn jedes Gesundheitsamt handelt anders.
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Liebe GrĂźĂe
AG Kindeswohl