Rechtliches Bremen
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Landesverfassung
- 23: «(1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu aufrechten und lebenstüchtigen Menschen zu erziehen. Staat und Gemeinde leisten ihnen hierbei die nötige Hilfe. (2) In persönlichen Erziehungsfragen ist der Wille der Eltern maßgebend. (…)«
Schulgesetz
- Bremisches Schulgesetz, ins.
- 11: »Sexualerziehung ist nach verbindlichen Standards der Senatorin für Kinder und Bildung zu unterrichten. Die Erziehungsberechtigten sind über Ziel, Inhalt und Form der Sexualerziehung ihrer Kinder jeweils rechtzeitig und umfassend zu informieren. Sexualerziehung wird fächerübergreifenddurchgeführt. Sie ist dem Prinzip der sexuellen Selbstbestimmung aller Menschen verpflichtet. Sie hat auch der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Identität entgegenzuwirken.«
- 61: »(1) Die Erziehungsberechtigten haben ein Recht auf regelmäßige Information durch die Lehr-, sozialpädagogischen Fach- und Betreuungskräfte. (2) Die Erziehungsberechtigtenhaben im Rahmen eines geordneten Unterrichtsbetriebes ein Recht auf Unterrichtsbesuch, und zwar [1] die Erziehungsberechtigten in den Klassen ihrer Kinder; [2] Mitglieder des Schulelternbeirats in jeder Klasse ihrer Schule; [3] Mitglieder der Zentralelternbeiräte in jeder Klasse der Schulen ihrer Stadtgemeinde.«
Sexualerziehung
Aufgabe der Sexualerziehung sei, »Kinder und Jugendliche alters- und entwicklungsgemäß in der Entwicklung einer selbstbestimmten und verantwortungsvollen Sexualität im Rahmen ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen«, mit dem Ziel der »Verwirklichung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung«. Daher ist der Unterricht verbindlich und die Teilnahme der Schüler verpflichtend. Der Unterricht soll dann Themen behandeln wie z.B. die Pluralisierung und Vielschichtigkeit der Lebensformen; die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen; Liebe, Freundschaft, Emotionalität und Sex, Umgang mit Sexualität in Peergroups; geschlechtliche Vielfalt: Transsexualität und Intersexualität; die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Liebes- und Lebensweisen; die unterschiedlichen Werte und Normen im Bereich von Partnerschaft, Sexualität und Gleichberechtigung der Geschlechter vor dem Hintergrund von Migration und im Kontext interkultureller Sexualerziehung.
Im Bildungsplan wird detaillierter Bezug auf die einzelnen Lehrpläne genommen. Die schulische Sexualerziehung betrifft 5 Bereiche:
- den Fortpflanzungsaspekt (Wissen über Empfängnis- und Zeugungsverhütung sowie Aspekte von Schwangerschaft; Geschlechterfrage…);
- den Gesundheitsaspekt (Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten; Kennen und Nutzen von Untersuchungs- und Beratungsangeboten…);
- den Identitätsaspekt (Wahrnehmung des eigenen Körpers, Körpererfahrung; kulturelle Unterschiede in Bezug auf Sexualität, Rolle als Mädchen oder Junge, Mann oder Frau, Fragen der sexuellen Orientierung…);
- den Beziehungsaspekt (Modelle von Partnerschaft und Familieim gesellschaftlichen Wandel…);
- den Lustaspekt (partnerschaftliche Sexualität, Selbstbefriedigung, sexuelles Erleben, Lustempfinden, sexuelle Verhaltensweisen, Wahrnehmung des eigenen Körpers und der eigenen sexuellen Entwicklung; mögliche Risiken; verantwortungsvoller, lustbetonter, gleichwertiger und gewaltfreier Umgang mit sich selbst und der Partnerin oder dem Partner…).
Sexualerziehung soll in der Grundschule in den Fächern Sachunterricht, Sport und Deutsch erteilt werden;
in der Sekundarstufe in Naturwissenschaften, Biologie, Wissenschaft/Arbeit/Technik, Biblische Geschichtsunterricht/Philosophie, Welt- und Umweltkunde, Deutsch.
So gehören z.B. zum Programm für die Jg. 1/2 im Sachunterricht die „Vielgestaltigkeit von Familien“, die „sozial vermittelte Geschlechterrollen“, „die körperliche Unterschiede von Jungen und Mädchen“; für die Jg. 3/4 „‚Selbstbestimmung‘ als ein wesentliches Kinderrecht“, „hetero- und homosexuelle Lebensweisen“, „Darstellungen und Erscheinungsformen der Sexualität von Erwachsenen“, „unterschiedliche Vorstellungen über Intimität im Familienleben“. Im Unterricht der Naturwissenschaften in der Sekundarstufe stehe im Zentrum der ‚emanzipatorischen Sexualerziehung‘ „die Entwicklung eines positiven Verhältnisses zum eigenen Körper“, wozu anscheinend auch das Wissen über die Benutzung von Kondomen sowie auch die kritische Reflexion über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs zählen (S. 32).
- In den Bremer Leitlinien Jungenarbeit werden (S. 11) mehrere Ziele der Jungenarbeit genannt, bspw. die Entlastung „von rigiden Männlichkeitsvorstellung“ und die „Begleitung bei der Aneignung einer selbstbestimmten geschlechtlichen Identität“. Dazu gelange man durch eine „geschlechtsbezogene Pädagogik“, welche auf »der kritischen Analyse von patriarchalen Geschlechterverhältnissen und stereotypen Geschlechterbildern« basiere. Außerdem (S. 5) sollen Jungen und Mädchen »dazu befähigt werden, ihr Geschlecht in selbstbestimmter Weise leben und sich darin subjektiv entfalten zu können. (…) Geschlechtsbezogene Pädagogik setzt damit nicht nur Wissen über die unterschiedlichen geschlechtlichen Lebensweisen und Lebenslagen von Jugendlichen voraus, sondern auch Wissen darüber, wie Geschlecht sozial konstruiert wird, sowie über die Prozesse der Aneignung einer geschlechtlichen Identität«.
Auch Kitas teilen ein ähnliches Bildungskonzept. Im Dokument Leben in Vielfalt geht es über die Ergebnisse einer Fachtagung aus dem Jahr 2014 zum Thema Vielfalt in Kitas