Bremen – Rechtliches

Rechtliches Bremen

Die rechtliche Situation im jeweiligen Bundesland

Justitia - besondere Blindheit, wenn es um Kinder geht?

Rechtliches Bremen

Landesverfassung

  • 23: «(1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu aufrechten und lebenstĂŒchtigen Menschen zu erziehen. Staat und Gemeinde leisten ihnen hierbei die nötige Hilfe. (2) In persönlichen Erziehungsfragen ist der Wille der Eltern maßgebend. (
)«

Schulgesetz

  • 11: »Sexualerziehung ist nach verbindlichen Standards der Senatorin fĂŒr Kinder und Bildung zu unterrichten. Die Erziehungsberechtigten sind ĂŒber Ziel, Inhalt und Form der Sexualerziehung ihrer Kinder jeweils rechtzeitig und umfassend zu informieren. Sexualerziehung wird fĂ€cherĂŒbergreifenddurchgefĂŒhrt. Sie ist dem Prinzip der sexuellen Selbstbestimmung aller Menschen verpflichtet. Sie hat auch der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder IdentitĂ€t entgegenzuwirken.«
  • 61: »(1) Die Erziehungsberechtigten haben ein Recht auf regelmĂ€ĂŸige Information durch die Lehr-, sozialpĂ€dagogischen Fach- und BetreuungskrĂ€fte. (2) Die Erziehungsberechtigtenhaben im Rahmen eines geordneten Unterrichtsbetriebes ein Recht auf Unterrichtsbesuch, und zwar [1] die Erziehungsberechtigten in den Klassen ihrer Kinder; [2] Mitglieder des Schulelternbeirats in jeder Klasse ihrer Schule; [3] Mitglieder der ZentralelternbeirĂ€te in jeder Klasse der Schulen ihrer Stadtgemeinde.«

Sexualerziehung

Aufgabe der Sexualerziehung sei, »Kinder und Jugendliche alters- und entwicklungsgemĂ€ĂŸ in der Entwicklung einer selbstbestimmten und verantwortungsvollen SexualitĂ€t im Rahmen ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstĂŒtzen«, mit dem Ziel der »Verwirklichung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung«. Daher ist der Unterricht verbindlich und die Teilnahme der SchĂŒler verpflichtend. Der Unterricht soll dann Themen behandeln wie z.B. die Pluralisierung und Vielschichtigkeit der Lebensformen; die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen; Liebe, Freundschaft, EmotionalitĂ€t und Sex, Umgang mit SexualitĂ€t in Peergroups; geschlechtliche Vielfalt: TranssexualitĂ€t und IntersexualitĂ€t; die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Liebes- und Lebensweisen; die unterschiedlichen Werte und Normen im Bereich von Partnerschaft, SexualitĂ€t und Gleichberechtigung der Geschlechter vor dem Hintergrund von Migration und im Kontext interkultureller Sexualerziehung.

Im Bildungsplan  wird detaillierter Bezug auf die einzelnen LehrplÀne genommen. Die schulische Sexualerziehung betrifft 5 Bereiche:

  1. den Fortpflanzungsaspekt (Wissen ĂŒber EmpfĂ€ngnis- und ZeugungsverhĂŒtung sowie Aspekte von Schwangerschaft; Geschlechterfrage
);
  2. den Gesundheitsaspekt (Schutz vor sexuell ĂŒbertragbaren Krankheiten; Kennen und Nutzen von Untersuchungs- und Beratungsangeboten
);
  3. den IdentitĂ€tsaspekt (Wahrnehmung des eigenen Körpers, Körpererfahrung; kulturelle Unterschiede in Bezug auf SexualitĂ€t, Rolle als MĂ€dchen oder Junge, Mann oder Frau, Fragen der sexuellen Orientierung
);
  4. den Beziehungsaspekt (Modelle von Partnerschaft und Familieim gesellschaftlichen Wandel
);
  5. den Lustaspekt (partnerschaftliche SexualitĂ€t, Selbstbefriedigung, sexuelles Erleben, Lustempfinden, sexuelle Verhaltensweisen, Wahrnehmung des eigenen Körpers und der eigenen sexuellen Entwicklung; mögliche Risiken; verantwortungsvoller, lustbetonter, gleichwertiger und gewaltfreier Umgang mit sich selbst und der Partnerin oder dem Partner
).

Sexualerziehung soll in der Grundschule in den FÀchern Sachunterricht, Sport und Deutsch erteilt werden;

in der Sekundarstufe in Naturwissenschaften, Biologie, Wissenschaft/Arbeit/Technik, Biblische Geschichtsunterricht/Philosophie, Welt- und Umweltkunde, Deutsch.

So gehören z.B. zum Programm fĂŒr die Jg. 1/2 im Sachunterricht die „Vielgestaltigkeit von Familien“, die „sozial vermittelte Geschlechterrollen“, „die körperliche Unterschiede von Jungen und MĂ€dchen“; fĂŒr die Jg. 3/4 „‚Selbstbestimmung‘ als ein wesentliches Kinderrecht“, „hetero- und homosexuelle Lebensweisen“, „Darstellungen und Erscheinungsformen der SexualitĂ€t von Erwachsenen“, „unterschiedliche Vorstellungen ĂŒber IntimitĂ€t im Familienleben“. Im Unterricht der Naturwissenschaften in der Sekundarstufe stehe im Zentrum der ‚emanzipatorischen Sexualerziehung‘ „die Entwicklung eines positiven VerhĂ€ltnisses zum eigenen Körper“, wozu anscheinend auch das Wissen ĂŒber die Benutzung von Kondomen sowie auch die kritische Reflexion ĂŒber die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs zĂ€hlen (S. 32).

  • In den Bremer Leitlinien Jungenarbeit werden (S. 11) mehrere Ziele der Jungenarbeit genannt, bspw. die Entlastung „von rigiden MĂ€nnlichkeitsvorstellung“ und die „Begleitung bei der Aneignung einer selbstbestimmten geschlechtlichen IdentitĂ€t“. Dazu gelange man durch eine „geschlechtsbezogene PĂ€dagogik“, welche auf »der kritischen Analyse von patriarchalen GeschlechterverhĂ€ltnissen und stereotypen Geschlechterbildern« basiere. Außerdem (S. 5) sollen Jungen und MĂ€dchen »dazu befĂ€higt werden, ihr Geschlecht in selbstbestimmter Weise leben und sich darin subjektiv entfalten zu können. (
) Geschlechtsbezogene PĂ€dagogik setzt damit nicht nur Wissen ĂŒber die unterschiedlichen geschlechtlichen Lebensweisen und Lebenslagen von Jugendlichen voraus, sondern auch Wissen darĂŒber, wie Geschlecht sozial konstruiert wird, sowie ĂŒber die Prozesse der Aneignung einer geschlechtlichen IdentitĂ€t«.

Auch Kitas teilen ein Ă€hnliches Bildungskonzept. Im Dokument Leben in Vielfalt geht es ĂŒber die Ergebnisse einer Fachtagung aus dem Jahr 2014 zum Thema Vielfalt in Kitas