Selbstbestimmungsgesetz

Selbstbestimmungsgesetz

 

Selbstbestimmungsgesetz

Ach wenn ich doch ein Junge wär...

...wär alles gar nicht mehr so schwer!

Das behaupten sie in ihrem neuen Selbstbestimmungsgesetz.

Ein tieftrauriger Tag für den Kinderschutz.

Die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes vor einigen Tagen, wird tausende Kinder und Jugendliche mit Identitätskonflikten den falschen Versprechungen der Trans-Lobby auf ewiges Glück, ausliefern.

Es wird in der Community nämlich behauptet, dass man nun ganz einfach ins andere Geschlecht schlüpfen kann und so seien alle Probleme und Unzulänglichkeiten, die so jeder in seiner Pubertät mehr oder weniger verspürt (hat), vorbei und in Wohlgefallen aufgelöst. Nur im Kriegsfall, da zählt dann plötzlich das biologische Geschlecht und nicht mehr die Ideologie. Bis dahin sorgen die Queerverbände dafür, dass die Jugendlichen noch mehr zweifeln und entfernen sie von den Eltern und Familien, um sie „mit offenen, verständnisvollen Armen“ aufzunehmen. Welch eine Doppelmoral – lasst die Kinder und Jugendlichen in Ruhe. Sie haben ein Recht auf alle Facetten der Pubertät. Auch für Frauen war das ein Rückschritt. All die erkämpften Schutzräume sind damit absolet.

All dies geschieht, obwohl immer mehr Staaten die Vergabe von Pubertätsblockern verbieten und die Studienlage immer eindeutiger wird: nämlich, dass eine soziale Transition mit Namens- und Pronomenänderung, die Jugend lediglich noch mehr verwirrt. Die medizinische Transition wird vorangetrieben, obwohl die meisten jungen Leute nach der Pubertät wieder ganz zufrieden sind mit ihrem natürlichen Aussehen.

Der Verein AG Kindeswohl wird sich auch weiterhin aktiv für eine entsprechende Regelung in Deutschland einsetzen, um die gefährlichsten Folgen des SBGG abzuwenden.

 

Immer mehr Länder verbieten Pubertätsblocker für Kinder

International scheint sich folgendes Fazit zu den Pubertätsblockern durchzusetzen: Das vermeintliche „Pausieren“ der Pubertät ist ein gravierender Eingriff in die körperliche, kognitive und psychische Entwicklung von Kindern. Laut einer  Darstellung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 18. Oktober 2023 folgen dieser Einschätzung in Europa zahlreiche Länder:

Finnland

Bereits 2020 stoppte Finnland die Verabreichung von Pubertätsblockern. Zu groß waren die Bedenken angesichts der Nebenwirkungen. Psychotherapie statt Pubertätsblocker – das empfiehlt eine 2021 neu in Kraft getretene Richtlinie.

 Frankreich

Frankreich vermeidet ein direktes Verbot der Pubertätsblocker, denn ihrer Verschreibung müssen neben den Eltern auch ein psychologischer Gutachter zustimmen. Durch die langen Wartezeiten braucht es oftmals keine Pubertätsblocker mehr. Die französische nationale Ärzteakademie mahnt seit 2022 ob der verheerenden Aus- und Nebenwirkungen vor geschlechtsangleichenden Behandlungen von Kindern und Jugendlichen.

Großbritannien

In England ist seit 2023 die Verwendung von Pubertätsblockern nur noch im Rahmen von streng kontrollierten klinischen Studien erlaubt. Der neue therapeutische Fokus solle künftig auf der psychosozialen und psychologischen Unterstützung der Patienten liegen. Zuvor hatte die Schließung der Gender-Klinik Tavistock, die tausende Kinder nach dem gender-affirmativen Ansatz regelrecht verstümmelt hatte, international für Aufsehen gesorgt. Der Skandal hat den NHS unter Druck gesetzt und eine 180-Grad-Wende bewirkt.

Schweden

Seit Februar 2023 sind Pubertätsblocker verboten. Als weltweit erste renommierte Universitätsklinik hatte die Karolinska-Uniklinik in Stockholm bereits im Mai 2021 eine neue Grundsatzerklärung zur Therapie Minderjähriger mit Geschlechtsdysphorie beschlossen, wonach keine Medikamente zur Unterdrückung der Pubertät bei Minderjährigen mehr verschrieben werden dürften. Seit 2023 gilt das grundsätzliche Verbot der Pubertätsblocker; auf Grund der hohen Risiken solcher Hormonbehandlungen.

Irland

Auch in Irland gibt es quasi keine Behandlung für transsexuelle Kinder und teils Wartelisten von bis zu sieben Jahren, wodurch eine Behandlung vor Erwachsenenalter häufig nicht möglich ist.

Österreich

Vor der Verschreibung der Pubertätsblocker müssen jeweils eine psychotherapeutische, eine klinisch-psychologische und eine psychiatrische Diagnosestellung befürwortend beschieden werden.

Norwegen

In Norwegen werden auf Grund des starken Anstieges an Anträgen auf Geschlechtsumwandlungen von Minderjährigen aktuell überarbeitet. Man erwartet dort, dass Pubertätsblocker künftig nur noch im Rahmen von Forschung verabreicht werden dürfen.

USA

In den USA lagen der U.S. Food and Drug Administration (FDA) mehr als 10.000 Berichte über erhebliche Nebenwirkungen von Frauen vor, die in ihrer Kindheit Pubertätsblocker erhalten hatten.

Verboten sind Pubertätsblocker momentan in Arizona, Georgia, Idaho, Iowa, Kentucky, Louisiana, Mississippi, Missouri, Nebraska, North Carolina, North Dakota, South Dakota, Tennessee, Texas, Utah und West Virginia.

In Arkansas, Florida, Indiana, Oklahoma, und Montana gab es Bestrebungen zum Erlass eines Verbotsgesetzes, die jedoch durch Bundesgerichte blockiert worden sind. In Arkansas gibt es ein Gesetz, das Arzthaftungsklagen in diesem Bereich bei Minderjährigen erleichtert und es somit wie ein Verbot für geschlechtsangleichende Behandlungen bei Kindern wirkt.

Schweiz

Hier gerät die linke pro-trans-Politik auch ins Hintertreffen. Seit 2023 hat man beschlossen, medizinische Eingriffe zur Geschlechtsangleichung erst bei Volljährigen zu erlauben.

 

Warum interessiert das alles die Bundestag-Abgeordneten nicht?

Haben sie nicht die Bundestags-Informationen   der wissenschaftlichen Dienste gelesen, die sie dazu erhalten haben? Ich schätze mal nicht, sonst hätten viel mehr dagegen gestimmt.

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