Der Beutelsbacher Konsens (gilt in allen BundeslÀndern)
Beutelsbacher Konsens
Der Beutelsbacher Konsens im Wortlaut
I. ĂberwĂ€ltigungsverbot.
Es ist nicht erlaubt, den SchĂŒler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwĂŒnschter Meinungen zu ĂŒberrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbstĂ€ndigen Urteils" zu hindern .
Hier genau verlÀuft nÀmlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination.
Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der - rundum akzeptierten - Zielvorstellung von der MĂŒndigkeit des SchĂŒlers.
2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknĂŒpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den SchĂŒlern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind. Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhĂ€ltnismĂ€Ăig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein DemokratieverstĂ€ndnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.
3. Der SchĂŒler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,
sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schlieĂt in sehr starkem MaĂe die Betonung operationaler FĂ€higkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist.
Quelle: https://www.bpb.de/die_bpb/88G2RH,0,Beutelsbacher_Konsens.html