Thueringen – Rechtliches

Rechtliches

Die rechtliche Situation im jeweiligen Bundesland

Justitia - besondere Blindheit, wenn es um Kinder geht?

Rechtliches in ThĂŒringen

Schulgesetz

  • 31.6: »Eltern können mit Zustimmung des jeweiligen Lehrers den Unterricht ihres Kindes besuchen, soweit dadurch der geordnete Unterrichtsbetrieb nicht unangemessen beeintrĂ€chtigt wird (
).«
  • 47.4-5 (Gesundheits- und Sexualerziehung): »(4) Durch die Sexualerziehung, die als Teil der Gesamterziehung zu den Aufgaben der Schule gehört, sollen die SchĂŒler sich altersgemĂ€ĂŸmit den biologischen, ethischen, religiösen, kulturellen und sozialen Tatsachen und BezĂŒgen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut machen. Die Sexualerziehung soll das Bewusstsein fĂŒr eine persönliche IntimsphĂ€re und fĂŒr partnerschaftliches, gewaltfreies Verhalten in persönlichen Beziehungen entwickeln und fördern sowie die grundlegende Bedeutung von Partnerschaft, Ehe und Familie vermitteln. Bei der Sexualerziehung ist ZurĂŒckhaltung zu wahren sowie Offenheit und Toleranz gegenĂŒber den verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich zu beachten; jede einseitige Beeinflussung ist zu vermeiden. (5) Die Eltern sind ĂŒber Ziel, Inhalt und Formen der Gesundheits- und Sexualerziehung zu unterrichten.«

 

BildungsplÀne

Er wurde 2015 erlassen und soll einen Orientierungsrahmen fĂŒr die gesamte Erziehung der Kinder und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahre, »von der Kita bis hinein in das Berufsleben« darstellen. Einen umfassenden Einblick in den 372-seitigen Bildungsplan und die darin vertretene radikale Sexualerziehung gibt es in dieser zusammenfassende Übersicht.

 

Aktionsplan

»BĂŒndelung und Bereitstellung von Materialien fĂŒr die Einbeziehung von „Vielfalt der Lebens- und Familienformen (einschließlich HomosexualitĂ€t, TransidentitĂ€t und Intergeschlechtlichkeit)“ im Grundschulbereich.«

»Aufbau eines landesweit mobilen und zeitnah verfĂŒgbaren Beratungsangebots zur Begleitung und Beratung bei Coming-Out und Transition von transidenten SchĂŒlern, das durch ThĂŒringer Schulen und Eltern abgerufen werden kann.«

»An jeder Kindertageseinrichtung sollte langfristig mindestens ein Mitarbeitender zu LQBTIQ+ Themen fortgebildet sein. Eine Sensibilisierung fĂŒr Regenbogenfamilien und Lebensmodelle jenseits der heterosexuellen Ehe ist notwendig. Ein Alltag mit vorurteilsbewusster Geschlechtsrollenbegleitung von Kindern sei wichtig, da Geschlechterstereotype frĂŒh geprĂ€gt werden und den Grundstein fĂŒr spĂ€tere LGBTIQ-

Feindlichkeit sowie Sexismus legen wĂŒrden.«

 

Landesverfassung

  • 21: »Das natĂŒrliche Recht und die Pflicht der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bilden die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.«
  • 22: »(1) Erziehung und Bildung haben die Aufgabe, selbstĂ€ndiges Denken und Handeln, Achtung vor der WĂŒrde des Menschen und Toleranz gegenĂŒber der Überzeugung anderer, Anerkennung der Demokratie und Freiheit, den Willen zu sozialer Gerechtigkeit, die Friedfertigkeit im Zusammenleben der Kulturen und Völker und die Verantwortung fĂŒr die natĂŒrlichen Lebensgrundlagen des Menschen und die Umwelt zu fördern. (
) (3): Die Lehrer haben auf die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen aller SchĂŒler RĂŒcksicht zu nehmen.«
  • 23.3: »Eltern, andere Sorgeberechtigte, Lehrer und SchĂŒler wirken bei der Gestaltung des Schulwesens sowie des Lebens und der Arbeit in der Schule mit.«