Schloß Neuschwanstein in Bayern

Neuschwanstein Bayern
Toleranz gehört dazu
Wir wollen nicht missverstanden werden, denn zu leicht wird einem das Wort im Mund umgedreht.
Zum Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ zählt ohne Frage die Toleranz gegenüber nicht heterosexuell basierten Partnerschaften. Es dürfte bundesweit Konsens darüber bestehen, dass dieses Thema zur Toleranzerziehung ebenso gehören muss wie die Erziehung zu Toleranz gegenüber Andersdenkenden, Andersgläubigen und Menschen anderer Herkunft.
Und selbstverständlich muss auch eine altersgemäße Aufklärung Teil schulischer Bildungspläne sein. Die Betonung liegt aber auf "altersgemäß".
Schauen Sie, wie Bayern damit umgeht
Bayern hat:
1.670564 Schüler in 2411 Grundschulen und 2236 weiterführenden Schulen
629104 Kita-Kinder in 8262 Kitas
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt:
"Die Eltern können die gebotene Zurückhaltung und Toleranz bei der Durchführung der Sexualerziehung verlangen.
Die Schule muss den Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen.
Sie hat das natürliche Schamgefühl der Kinder zu achten und muss allgemein Rücksicht nehmen auf die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern, soweit sie sich auf dem Gebiet der Sexualität auswirken."
Prüfen Sie diesbezüglich die Gesetze in Ihrem Bundesland, die wir für Sie recherchiert haben.
Es ist nicht ohne Hoffnung, jedoch müssen Sie als Eltern aktiv werden.
siehe ein Fallbeispiel und weitere. Gerne unterstützen wir Sie!
Rufen Sie unsere Hotline an: 089-217 65 217 oder per Mail an: hilfe@ag-kindeswohl.de