Werte von 2.000ppm (0,2% C02) werden nach aktuellen Stand der Technik (vor Corona) als hygenisch bedenklich eingestuft. Der Arbeitsplatzgrenzwert liegt bei 5.000ppm (0,5%).
Um die Raumluft auf konstant 1.000ppm (0,1% CO2) halten zu können ist es im Schulbau zwingend erforderlich mechanische LĂŒftungen einzusetzen.
Ein Klassenzimmer verfĂŒgt ĂŒber ca. 60mÂČ GrundflĂ€che und 180mÂł Raumvolumen. Um die 1.000ppm (0,1% CO2) nicht zu ĂŒberschreiten benötigt man einen 5-fachen Luftwechsel. Das bedeutet, man muĂ die gesamte Luft mit 900mÂČ in einer Stunde 5 mal austauschen!
Eine reine LĂŒftung ĂŒber Fenster reicht fĂŒr gewöhnlich nicht aus, evtl. bei Durchzug, jedoch mĂŒsste man die Fenster fast dauerhaft offen halten, also 5 mal 12 Minuten.
Dies ist durch die Energieeinsparverordnung unsinnig und fĂŒhrt zu Rauzmlufttemperaturen, die unter den geforderten Innenraumtemperaturen fĂŒr ArbeitsplĂ€tze und Klassenzimmer liegen.
Zentrale LĂŒftungsanlagen benötigen ein sehr aufwendiges Verteilernetz an LĂŒftungsleitungen fĂŒr AuĂenluft und Fortluft, sowie Bauwerke und Konstruktionen zum Ansaugen und Einsaugen in den Freianlagen. Dies ist meist zu kostspielig und kann auch nur beim Neubau umgestezt werden.
Dezentrale GerĂ€te die alleine 900mÂł/h wechseln und dabei auch konditionieren gibt es nicht. Erst dieses Jahr gehen PrototypengerĂ€te mit WĂ€rmerĂŒckgewinnung in Betrieb, welche dies versprechen. Manche Hersteller haben fĂŒr Schulen GerĂ€te, die durch den Einbau von 2-3 StĂŒck Gleiches leisten, jedoch sind hier meistens zu hohe Schallpegel problematisch und der Einbau in bestehende Fassaden ist nicht einfach.
Aktuelle Praxis ist auf hybride LĂŒftung zu setzen, d.h. LĂŒftungsgerĂ€te mit 600-750mÂł/h einzusetzen und sich ggf. mit StoĂlĂŒftung ĂŒber die Fenster in den Pausen zu helfen, was natĂŒrlich wieder Energieverlust bedeutet.
Dies lÀsst sich sehr gut hier simulieren:
https://www.co2-modell.nlga.niedersachsen.de/
Diese MaĂnahmen sind mit sehr hohen Kosten verbunden und trotzdem sind diese Vorschriften im Schulbau bindend. Die Schulbauförderung und Zuweisung nach Art. 10 BayFAG setzt dies sogar verpflichtend voraus und verweist auf die Einhaltung ArbeitsstĂ€ttenverordnung und die GefĂ€hrdungsbeurteilung hin.
Die Wichtigkeit von hygenischer Raumluft bzw. CO2 freier Atemluft ist unstrittig.
Wenn nun behauptet wird, dass Masken nicht schÀdlich sind, kann das nur bedeutet, dass CO2 beim einatmen nicht schÀdlich ist, oder dass es keinen CO2-Anstieg in der Einatemluft bei Kindern gibt.
Beides ist nicht der Fall.
Der Nachweis wieviel CO2 sich in der eingeatmeten Luft befindet, wurde mit der Studie von Prof. Hockertz sehr gut gezeigt.
Obwohl die Raumluft stets unter 1.000ppm (0,1% CO2) war, wurde bei den Kindern bis zu 25.000ppm (2,5% CO2) gemessen. Also ein Vielfaches des empfohlenen Wertes und ein Vielfaches des Grenzwertes fĂŒr ArbeitsplĂ€tze.
Der Research-Letter ist hier zu finden:
https://jamanetwork.com/journals/jamapediatrics/fullarticle/2781743?guestAccessKey=1e4bf0f1-71d3-4574-b4ec-9ca47f36711a&utm_source=silverchair&utm_medium=email&utm_campaign=article_alert-jamapediatrics&utm_content=olf&utm_term=063021
Vor Corona gab es zudem ca. 50 Studien zu Masken, die keine Evidence fĂŒr den Schutz brachten. Aber das nur am Rande, denn auch nach DGUV und KUVB waren partikelfilternde Atemschutzmasken, und das sind auch Stofflappen mit einem Atemwiderstand, noch nie fĂŒr Kinder zugelassen. Auch hierfĂŒr wurden Vorschriften und Empfehlungen einfach geĂ€ndert...
Alles das sollten Schulleitungen wissen, aber sie wollen unsere Kinder quÀlen.