Werte von 2.000ppm (0,2% C02) werden nach aktuellen Stand der Technik (vor Corona) als hygenisch bedenklich eingestuft. Der Arbeitsplatzgrenzwert liegt bei 5.000ppm (0,5%).
Um die Raumluft auf konstant 1.000ppm (0,1% CO2) halten zu können ist es im Schulbau zwingend erforderlich mechanische Lüftungen einzusetzen.
Ein Klassenzimmer verfügt über ca. 60m² Grundfläche und 180m³ Raumvolumen. Um die 1.000ppm (0,1% CO2) nicht zu überschreiten benötigt man einen 5-fachen Luftwechsel. Das bedeutet, man muß die gesamte Luft mit 900m² in einer Stunde 5 mal austauschen!
Eine reine Lüftung über Fenster reicht für gewöhnlich nicht aus, evtl. bei Durchzug, jedoch müsste man die Fenster fast dauerhaft offen halten, also 5 mal 12 Minuten.
Dies ist durch die Energieeinsparverordnung unsinnig und führt zu Rauzmlufttemperaturen, die unter den geforderten Innenraumtemperaturen für Arbeitsplätze und Klassenzimmer liegen.
Zentrale Lüftungsanlagen benötigen ein sehr aufwendiges Verteilernetz an Lüftungsleitungen für Außenluft und Fortluft, sowie Bauwerke und Konstruktionen zum Ansaugen und Einsaugen in den Freianlagen. Dies ist meist zu kostspielig und kann auch nur beim Neubau umgestezt werden.
Dezentrale Geräte die alleine 900m³/h wechseln und dabei auch konditionieren gibt es nicht. Erst dieses Jahr gehen Prototypengeräte mit Wärmerückgewinnung in Betrieb, welche dies versprechen. Manche Hersteller haben für Schulen Geräte, die durch den Einbau von 2-3 Stück Gleiches leisten, jedoch sind hier meistens zu hohe Schallpegel problematisch und der Einbau in bestehende Fassaden ist nicht einfach.
Aktuelle Praxis ist auf hybride Lüftung zu setzen, d.h. Lüftungsgeräte mit 600-750m³/h einzusetzen und sich ggf. mit Stoßlüftung über die Fenster in den Pausen zu helfen, was natürlich wieder Energieverlust bedeutet.
Dies lässt sich sehr gut hier simulieren:
https://www.co2-modell.nlga.niedersachsen.de/
Diese Maßnahmen sind mit sehr hohen Kosten verbunden und trotzdem sind diese Vorschriften im Schulbau bindend. Die Schulbauförderung und Zuweisung nach Art. 10 BayFAG setzt dies sogar verpflichtend voraus und verweist auf die Einhaltung Arbeitsstättenverordnung und die Gefährdungsbeurteilung hin.
Die Wichtigkeit von hygenischer Raumluft bzw. CO2 freier Atemluft ist unstrittig.
Wenn nun behauptet wird, dass Masken nicht schädlich sind, kann das nur bedeutet, dass CO2 beim einatmen nicht schädlich ist, oder dass es keinen CO2-Anstieg in der Einatemluft bei Kindern gibt.
Beides ist nicht der Fall.
Der Nachweis wieviel CO2 sich in der eingeatmeten Luft befindet, wurde mit der Studie von Prof. Hockertz sehr gut gezeigt.
Obwohl die Raumluft stets unter 1.000ppm (0,1% CO2) war, wurde bei den Kindern bis zu 25.000ppm (2,5% CO2) gemessen. Also ein Vielfaches des empfohlenen Wertes und ein Vielfaches des Grenzwertes für Arbeitsplätze.
Der Research-Letter ist hier zu finden:
https://jamanetwork.com/journals/jamapediatrics/fullarticle/2781743?guestAccessKey=1e4bf0f1-71d3-4574-b4ec-9ca47f36711a&utm_source=silverchair&utm_medium=email&utm_campaign=article_alert-jamapediatrics&utm_content=olf&utm_term=063021
Vor Corona gab es zudem ca. 50 Studien zu Masken, die keine Evidence für den Schutz brachten. Aber das nur am Rande, denn auch nach DGUV und KUVB waren partikelfilternde Atemschutzmasken, und das sind auch Stofflappen mit einem Atemwiderstand, noch nie für Kinder zugelassen. Auch hierfür wurden Vorschriften und Empfehlungen einfach geändert...
Alles das sollten Schulleitungen wissen, aber sie wollen unsere Kinder quälen.