Wiegen sich Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Lehrerinnen und Lehrer in einer falschen Sicherheit?
Das Beamtenstatusgesetz ist hierzu sehr eindeutig
Als Reaktion auf die Impfaktionen an Schulen, mit Versprechungen zu den Impfungen (exakter: experimentellen Gentherapien), die nicht gehalten werden können und unzureichender Aufklärung über die Vielzahl der Risiken bis hin zum Tod, hat die AG Basisgesundheit im November zu einer Öffentlichkeitsaktion aufgerufen, die von unserer AG Kindeswohl tatkräftig unterstützt wurde und von einigen Kreisverbänden vor Ort, von Mitgliedern von dieBasis als Einzelpersonen und sonstigen betroffenen Eltern ausgeführt wurde.
Bei der Aktion ging es um ein Aufklärungsschreiben zur Schulleiterinnen- und Schulleiterhaftung sowie Lehrerinnen- und Lehrerhaftung, vor allem für den Fall, dass die angeschriebenen Personen über die Gefahren und den fehlenden Nutzen der Impfungen, aber auch der sonstigen Maßnahmen an Schulen wie Maskentragen und anlasslose Testungen, informiert waren. Daher wurde dem Schreiben eine umfangreiche Sammlung an Studien, Forschungsergebnissen, Grafiken etc. beigefügt (s.HIER).
Um eine rechtssichere Zustellung zu gewährleisten, wurden die Schreiben per Einwurf-Einschreiben verschickt. Zudem gingen Rundmails an die staatlichen Schulämter in dem Regierungsbezirk Stuttgart mit der Bitte um Weiterleitung an die Schulen raus.
Reaktionen in Baden-Württemberg: Bei meinem Kreisverband Stuttgart gingen nur wenige Rückmeldungen ein, aber das Schreiben muss die Betroffenen doch irgendwie nervös gemacht haben, denn im Januar 2022 wurde vom Leiter des Referats 72, Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte, Abteilung Bildung und Schule ein „Beruhigungsschreiben“ an die Schulleitungen und Lehrkräfte zugestellt, mit folgenden Ratschlägen: „Bitte ignorieren Sie diese Schreiben und werfen Sie sie in den Papierkorb“, „Sie müssen keine Sorgen haben, sich strafbar zu machen, wenn Sie sich an die Vorgaben des Landes halten.“ „Für den Fall, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft auf Sie zukommen sollte, können Sie sich von den zuständigen Juristinnen und Juristen des Referats 72 beraten lassen.“ Mit diesem Rundmail sollten alle aufkeimenden Bedenken weggewischt werden.
Ich bin der Meinung, dass die Beamtinnen und Beamten dringend einen Blick in das Beamtenstatusgesetz beamtStG werfen sollten: §36 – Verantwortung für die Rechtmäßigkeit.
In Absatz 1 wird nämlich beschrieben, dass diese für die „Rechtmäßigkeit dienstlicher Handlungen die volle persönliche Verantwortung tragen. Und Absatz 2: Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen, erst dem unmittelbaren Vorgesetzten und dann dem nächsthöheren Vorgesetzten. Wenn es dennoch bei der Anweisung bleibt, müssen sie diese ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt jedoch nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt und/oder strafbar oder ordnungswidrig ist. Hier greift dann über den §14 StGB das Strafrecht.
Werden bei den Schulkindern durch den Masken- und Test-Zwang deren Würde und Gesundheit nicht sehr deutlich verletzt?
Der Leiter des Referates 72 dürfte die Beamten allerdings in falscher Sicherheit wiegen und wir werden auch nicht vergessen, dass die Schreiben rechtssicher zugestellt wurden. Alle Adressaten sind für die spätere Aufarbeitung dokumentiert worden.
Ulrike Tuscher, Dipl.Soz.Päd. im März 2022