Schleswig-Holstein – Rechtliches

Rechtliches

Die rechtliche Situation im jeweiligen Bundesland

Justitia - besondere Blindheit, wenn es um Kinder geht?

Rechtliches

Schulgesetz

  • 4: (2) »(
) Der Bildungsauftrag der Schule basiert auf den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten, den sie begrĂŒndenden christlichen und humanistischen Wertvorstellungen und auf den Ideen der demokratischen, sozialen und liberalen Freiheitsbewegungen. (
) (8) Bei der ErfĂŒllung ihres Auftrages hat die Schule das verfassungsmĂ€ĂŸige Recht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder (Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes) zu achten. Sie darf die religiösen und weltanschaulichen GrundsĂ€tze nicht verletzen, nach denen die Eltern ihre Kinder erzogen haben wollen. (9) Auftrag der Schule ist es auch, die Sexualerziehung durch die Eltern in altersgemĂ€ĂŸer Weise durch fĂ€cherĂŒbergreifenden Sexualkundeunterricht zu ergĂ€nzen.«
  • 11: »(2) (
) Die Schule kann fĂŒr einzelne SchĂŒlerinnen und SchĂŒler die Teilnahme an bestimmten schulischen Veranstaltungen, die ihrer Förderung dienen, fĂŒr verbindlich erklĂ€ren. (
) (4) [Den Eltern] soll auf Verlangen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten Gelegenheit gegeben werden, den Unterricht ihres Kindes zu besuchen.«
  • 15: »Eine SchĂŒlerin oder ein SchĂŒler kann auf Antrag aus wichtigem Grund vom Schulbesuch oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen beurlaubt werden.«
  • 69.2: »Die Elternversammlung dient der Unterrichtung der Eltern ĂŒber die geplante Unterrichtsgestaltung, SchulbĂŒcher und andere Fragen von allgemeiner Bedeutung fĂŒr die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler. Die Eltern erörtern mit den LehrkrĂ€ften die pĂ€dagogischen Angelegenheiten, die die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler gemeinsam betreffen, einschließlich Fragen des Sexualkundeunterrichts.«

LehrplÀne

  • Die Sexualerziehung kommt in SH in einzelnen LehrplĂ€nen vor. Laut Antwort des Bildungsministeriums und des IQSH (Institut fĂŒr QualitĂ€tsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein) auf eine Anfrage von Correctiv »werden derzeit neue LehrplĂ€ne in Form von Fachanforderungen erarbeitet«. Nach den neuen Fachanforderungen NaWi fĂŒr die Sekundarstufe I sind in den Kl. 5/6 Inhalte wie „SexualitĂ€t des Menschen, sexuelle Orientierung, VerhĂŒtungsmethoden“ (S. 32) verbindlich, in den Kl. 9/10 hormonelle VerhĂŒtungsmittel, sexuelle Orientierung, Vor- und Nachteile von VerhĂŒtungsmethoden, Schwangerschaftsabbruch, Samenzellspende, In-vitro-Fertilisation. Die Fachanforderungen Biologie fĂŒr die Sekundarstufen I und II setzen „VerhĂŒtung und Geschlechtskrankheiten, Hetero- und HomosexualitĂ€t, (
) Schwangerschaftskontrolle, Reproduktionsmedizin“ fest (s. S. 23 und S. 31). Laut mehreren Aussagen des Bildungsministerium und der Landesregierung aus den Jahren 2015 und 2016 (s. u. Rechtsgutachten Prof. Dr. Winterhoff) sollten die neuen Fachanforderungen fĂŒr Heimat-, Welt- und Sachunterricht der Grundschule auch die umstrittenen Materialien zu „vielfĂ€ltigen Lebens- und Liebesweisen“ berĂŒcksichtigen, die aus der Zusammenarbeit zwischen der Initiative Echte Vielfalt und dem Petze-Institut erarbeitet wurden, da sie im Rahmen der immer noch gĂŒltigen LehrplĂ€nen „nicht geeignet“ seien. Die Entwicklung dieser Materialien ist zwar nicht weitergekommen – auch dank des Engagements des Vereins echte Toleranz –(Diese Webseite gibt es nicht mehr???,) Der Aktionsplan ist aber weiterhin gĂŒltig und könnte in den kĂŒnftigen LehrplĂ€nen Fuß fassen. Eine gute Zusammenfassung der Sachlage ist im Rechtsgutachten von Prof. Dr. Winterhoff (ins. S. 6-10) zu lesen.

 

Aktionsplan

»Echte Vielfalt, das ist das Motto des Aktionsplans fĂŒr die Akzeptanz vielfĂ€ltiger sexueller IdentitĂ€ten des Landes Schleswig-Holstein. Zustande kam dieser Aktionsplan 2014 auf einstimmigen Beschluss des Landtags und wird seitdem getragen von einem breiten BĂŒndnis aus der queeren Community in Zusammenarbeit mit dem Ministerium fĂŒr Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein. (
) im Januar 2014  ohne Gegenstimme ‚Miteinander StĂ€rken, Homophobie und Diskriminierung bekĂ€mpfen‘« erlassen. Dem runden Tisch gehören 30 BĂŒndnispartner, die sich verpflichten, »jeglicher Form von Diskriminierung entgegenzutreten und sich fĂŒr die Anerkennung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und pansexuellen Mitmenschen einzusetzen.« WĂ€hrend das Projekt „Echte Vielfalt macht Schule“ mit umstrittenen Materialien (s. o.) anscheinend gescheitert ist, fördert der Aktionsplan jetzt ein „queeres Kinderbuch“ sowie den sog. „Wort-Schatz“ zur Akzeptanz vielfĂ€ltiger sexueller IdentitĂ€ten.