Notwendige medizinische Informationen über Sicherheit und Wirksamkeit der Masernimpfung

Zusammenfassung

Deutsche und überregionale Gesundheitsbehörden drängen die Bevölkerung im Jahr 2022 wieder verstärkt zu einer Erhöhung der Impfrate gegen die Masernerkrankung. Diese Maßnahmen werden damit begründet, dass es möglich und notwendig sei, Masernviren aus der Bevölkerung auszulöschen, wie dieses Ende des letzten Jahrhunderts bei dem Pockenvirus geschah. Bei oberflächlicher Betrachtung sind viele der vorgebrachten Argumente stichhaltig, bei tiefergehender Betrachtung, insbesondere der Geschichte des Studiums von Masernviren, deren mögliche Schadwirkung, vor allem aber durch fehlende Effektivität bisheriger Impfungen ergibt sich jedoch ein komplett anderes Bild.

Die vorliegenden Daten liefern keinerlei Anlass, bei einer weiteren Erhöhung der Impfrate gegen Masern, selbst wenn dieses durch Gesetzgebung erfolgt, eine ebenso weitere Reduzierung der ohnehin bereits niedrigen Rate neuer Masernfälle zu erreichen. Eine solche Behauptung mag befremdlich wirken angesichts aller behördlicher und im Mainstream vorgebrachter sogar logisch wirkenden Argumente. Nur durch gezieltes Weglassen wichtiger Meilensteine und Erkenntnisse ist die bisherige gesundheitspolitische Argumentation in der Lage, die Mehrheit in der Bevölkerung zu täuschen und Zwangsimpfungen durchzusetzen.

Dieser Artikel holt die unterschlagenen wichtigen Meilensteine hervor, so dass sich jeder Leser sowohl durch das Lesen des weiteren Textes als auch über die angegebenen Primärquellen selbst von o. g. Behauptung überzeugen kann.

Die vorgesehenen Maßnahmen zur Durchsetzung einer Masernimpfpflicht sind aus medizinkritischer Sicht vollkommen ungeeignet um die Häufigkeit von Masernerkrankungen zu reduzieren, und entsprechend ist es die uns bisher bekannt gewordene Gesundheitspolitik. Auch wenn nationale (NAVKO) und europäische Kommissionen (RVC) bessere Kommunikation und verbesserte Untersuchungen bei Masernausbrüchen fordern, müssten diese erst umgesetzt werden. Ausserdem besteht immer noch ein eklatanter Mangel an Impfstoffsicherheit. Allgemeine Fragen zur Impfsicherheit stellt auch Robert Kennedy jr, . (Wer diese Quelle studieren möchte, markiere bitte den Link und klicke darauf zum Öffnen des Links)

Einführung

Das Interesse an der Masernerkrankung nahm im Sommer 2022 wieder zu, nachdem eine Verfassungsbeschwerde betroffener Eltern niedergeschlagen wurde und die Masernimpflicht in Deutschland nunmehr zum 31.07.2022 in Kraft tritt, zumindest für Kinder, die in sog. Kindertagesstätten betreut werden sollen.

Strittig zumindest im öffentlichen Bewußtsein durch einen bisher fehlenden Entscheid zu einer Verfassungsklage ist immer noch die Masernimpfpflicht für schulpflichtige Kinder.

Der medizinische Teil dieser Abhandlung soll Nutzen und Risiken einer Masernimpfung mit starkem Bezug auf wissenschaftliche Unklarheiten der letzten 60 Jahre herausstellen.

Dabei soll auch deutlich werden, dass bei der Betrachtung von Krankheitsverläufen und Impfungen kausale Zuordnungen umstritten waren und sich durch eine Umkehr von Ursache und Wirkung zu den Glaubenssätzen verfestigt haben, die heute die Masernimpfpflichtdikussion befeuert..

(s. auch. Teil II Juristische Aspekte (noch in Vorbereitung)

Allgemein

Bei dem Erreger der Masernerkrankung handelt es sich um ein hochansteckendesVirus aus der Familie der Paramyxoviren (Paramyxoviridae: einzelsträngige lineare RNA-Viren). Dieses Virus sei nur für Menschen krankheitsauslösend (humanpathogen). Wenn der Mensch das einzige Wirtsreservoir darstellt, scheint aus dieser Perspektive nachvollziehbar, dieses Virus durch Impfung ausrotten zu wollen, so wie das Pockenvirus als einziger humanpathogener Erreger durch Impfung weltweit ausgerottet wurde. Ein Kommentar zu dieser Möglichkeit findet sich am Ende von Punkt I. 3.2.

Wenn auch hierbei das Ziel das gleiche zu sein scheint, sind die bisher anwendbaren Methoden bei der Masernimpfung völlig andere und können aus jetziger Sicht dieses Ziel auch bei einer Durchimpfungsrate von über 90 % nicht erreichen (s. Ende Punkt 3.2). Die sog.. Koch-Henle‘schen Postulate sind ebenfalls nicht erfüllt (Isolierung und Darstellung des Erregers, Beschreibung eines typischen Erkrankungsbildes und Erzeugung eines identischen Erkrankungsbildes bei einem infizierten Individuum)

 

Medizinische Aspekte der Erkrankung

Beschreibung der Infektion mit Masern

Erscheinungsbild: Eine Übertragung des Virus (Ansteckung) kann erfolgen über Körperkontakt mit einem Virusträger und/oder Tröpfcheninfektion (durch Husten, Niesen oder Sprechen).

Die sog. klinischen Merkmale (aktuelle Krankheitszeichen) sind der typische Ausschlag am Körper und in der Mundhöhle mit Beginn im Gesicht und hinter den Ohren, eine Entzündung im Bereich von Rachen und Luftröhre mit trockenem Husten.

Die Virusausbreitung im menschlichen Körper erfolgt über das Blut und das Nervensystem. Masernerreger können die sog. Blut-Hirn-Schranke überwinden und damit das Gewebe des zentralen Nervensystems befallen.

Der Verdacht einer Masernerkrankung kann durch sog. immunologische Erstantikörper (Typ IgM) bestätigt werden. Angeboten wird auch ein (mittels EBM nicht erstattungsfähig) PCR-Test aus der Mundschleimhaut oder dem Urin. Im Allgemeinen erfolgt eine Diagnosestellung über die oben beschriebenen Symptome.

Bei der Masernerkrankung oder dem entsprechenden Verdacht handelt es sich um eine bei den regionalen Gesundheitsämtern meldepflichtige Erkrankung.

Komplikationen: Als besondere und schwere Komplikation gilt die sog. SSPE (subakute sklerosierende Panencephalitis).

Tatsächliche Gefährlichkeit des Masernerregers: Die Gefährlichkeitsbeurteilung des Masernerregers ist historisch stark mit der Impfung gegen Masern verknüpft und ergibt sich aus den Beschreibungen der nachfolgenden Punkte 2 und 3.

 

 

Zur Geschichte der bisherigen Impfungen gegen Masern.

Beschreibung, des Virus und Darstellung des Virus

Eine Reindarstellung des Virus ist bisher wissenschaftlich-technisch nicht gelungen.

Zur Einschätzung der Gefährlichkeit des Virus auf menschliches Gewebe wurde der heute in der Viruspathologie umstrittene sog. ZYTOPATHISCHER Effekt (Nachweis schädigender Effekte in Gewebekulturen) benutzt. abgekürzt CPE (Cytopatic Effect), von 1954 (John Franklin Enders, Thomas Chalmers-Peebles, Proceedings of the Society of Experimental Biology and Medicine 1954 Nr. 86 (2) Seiten 277-286) Titel: auf Deutsch: Vermehrung eines zytopathischen Agens aus Masern-Patienten in Gewebskulturen. (Anmerkung des Verfassers: Dabei handelt es sich um eine Darstellung des gewebsschädigenden Effektes, der dem Virus zugeschrieben wird ohne dass die Laborbedingungen und die verwendeten Reagenzien dabei berücksichtigt wurden. Im Klartext: Es gibt keine sog. „Negativkontrollen“.

Negativkontrollen wären dann vorhanden, wenn durch Mitführen von Proben in sämtlichen Prozeduren alle Bestandteile der Masernviruskulturen ohne das Masernvirus ebenfalls auf den zellschädigenden Effekt innerhalb von gleichen Proben mit durchgeführt worden wären. Das war aber nicht der Fall, d. h. es gibt also keine Negativkontrollen

Die Autoren Enders und Chalmers-Peebles weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass der genannte zytopathische Effekt von allen möglichen Viren stammen kann und sie gehen nicht davon aus, das Masernvirus gefunden zu haben. Sie betonen dies mehrfach, zuletzt auf Seite 286 ihrer o.g. Arbeit.

Der Vollständigkeit halber wird dazu hier eine Arbeit vorgestellt, die dieser Frage auf den Grund geht und zu dem Ergebnis kommt, dass die gewebsschädigenden Veränderungen vermutlich durch andere Erreger hervorgerufen werden (Beech, V., Magnus . Studies on measles Virus in monkey kidney tissue cultures, Acta Pathologica, Microbiologia Scandinavia 42 (1): 75-85)

Leider hat sich dennoch eine Glaubensüberzeugung für das Gegenteil entwickelt. Dem nicht genug, muss an dieser Stelle vermerkt werden, dass sogar die heute vorhandenen Impfstoffe auf der Grundlage dieser falschen weil glaubensbasierten Annahme entwickelt wurden und damit keinerlei Anspruch auf Wissenschaftlichkeit geschweige denn auf eine Verpflichtung zur Anwendung eines solchen Anspruchs erheben kann. (s. weitere Daten unter 3. Impfbeobachtung, -Verläufe und -Verträglichkeit)

Impfstoffentstehung

Bei dem Masernimpfstoff handelt es sich um einen sog. „Lebendimpfstoff“, d. h. masernvirenhaltige Zellkulturen (sog. „Stämme, engl. Strains“) werden einer Behandlung zur Schwächung (Attenuierung) ihrer Infektiosität ausgesetzt. Es kann nach der Impfung eine Symptomatik auftreten, die der Masernerkrankung ähnelt aber schwach verläuft (sog. Impfmasern).

Im weiteren Verlauf wurden in der Vergangenheit später einsetzende Hirnentzündungen mit chronischem Verlauf beobachtet, die sog. subakute sklerosierende Panencephalitis. Weil diese Erkrankung auch eine Spätform der Masernerkrankung selbst ist, wurde der Verdacht geäußert, die Hirnentzündung könne bei Geimpften eine Folge der Masernimpfung sein. Verbesserungen durch verlässlichere Viruskulturen waren ebenfalls nicht frei von einer solchen unerwünschten Wirkung. (Veröffentlichungen dazu sind zu finden in einem umfassenden Werk von1994: Adverse Events Associated with Childhood Vaccines: Evidence Bearing on Causality, zu Masern ab Seite 118 (PDF verfügbar)

Verfügbarkeit

Der Masernimpfstoff steht als alleiniger Wirkstoff (monovalent) und als sog. Dreifachimpfung (trivalent) in Form von Masern/Mumps/Röteln (Abkürzung MMR) zur Verfügung. Von der Stiko (Ständige Impfkommission) wird lediglich der genannte trivalente Impfstoff empfohlen und genießt nur durch diese Empfehlung allein eine arztrechtliche Haftung bei der Anwendung dieses Impfstoffs.

Die Anwendung der MMR-Dreifachimpfung erhält ihre Begründung durch die Gefährlichkeit der Masern sowie eine besondere Bezogenheit zu Röteln bei Mädchen und Frauen (Gefahr der Schädigung des Embryos bei Infektion der werdenden Mutter) als auch zu Mumps bei Jungen und Männern (Gefahr einer Zeugungsunfähigeit nach einer Mumpsinfektion).

Die gegen Ende des letzten Jahrhunderts beschriebenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach Masernimpfung betreffen meist den trivalenten Impfstoff. Um überhaupt Sicherheit und Effektivität der Masernimpfung gewährleisten zu können, wären bessere Studien zur Verträglichkeit mit einer längeren Nachverfolgungsdauer (bisher maximal 42 Tage) sowie eine gründliche Diagnostik auch besonders der Fälle mit Schädigung des Nervensystem einschließlich von Hirnentzündungen erforderlich.

Außerdem fordern Ärzte und Apotheker seit Jahren die Einhaltung von Mindeststandards bei der Zulassung von Impfstoffen. Impfkritische Eltern hätten vermutlich nichts dagegen, ihre Kinder für eine eigene Kontrollgruppe der Ungeimpften zur Verfügung zu stellen.

Zeitgleiche Mehrfachimpfungen sind außerdem dahingehend zu prüfen, ob sie nicht das Immunsystem überfordern und dadurch nicht nur die Impfeffektivität, sondern auch die Rate von Nebenwirkungen erhöhen. Dass die Masernimpfstoffe giftiges Quecksilber oder Aluminium enthalten, wird von der Aufsichtsbehörde für Sera und Impfstoffe PEI (Paul-Ehrlich-Institut) bestritten. Solange keine Mehrfachdosierungspräparationen verwendet werden, könnte dies zutreffen.

Nutzen der Impfung

Nicht beurteilbar (s. bisherige Impfverläufe unten)

 

 

Impf-Beobachtung, -Verläufe, -Verträglichkeit, -Impfschäden

1. Allgemein

In Ländern mit Impfverpflichtung wie Frankreich und Italien gibt es noch  mehr Erkrankungen als in Deutschland, wo z.B. im Jahr 2019 514 Masernfälle erfasst wurden – davon 102 vollständig geimpft! 2021 waren gab es in Deutschland 10 Fälle von Masernerkrankungen. Lediglich 3 davon waren ungeimpft, 2 hatten 1 Impf-Injektion und 5 hatten 2 Injektionen erhalten. Unter den 2021 beschriebenen Fällen befanden sich zwei Flüchtlingskinder aus Afghanistan, eines im Heimatland geimpft, eines ungeimpft (Seite 3)

Dennoch wurde darin eine Indikation gesehen, die Ansteckungen durch Impfung weiter zu reduzieren.

Ebenfalls 2019 starb in Deutschland eine Mutter masernerkrankter Kinder an oder mit Masern – acht Tage nach ihrer Masernimpfung.

Weitere Todesfälle an oder mit Masern wurden in den letzten 5 Jahren nicht vermeldet.

Geimpfte Mütter ihrerseits sollen weniger in der Lage sein, ihren Säuglingen über die Plazenta und die Muttermilch weniger schützende Antikörper mitgeben zu können als Mütter, die die Masern vorher selbst durchgemacht haben. (ungenügender Nestschutz, Gutachten Tolzin s.u., Seite 17/18)

Im Zusammenhang mit diesem Verdacht stehen inzwischen die rasant zunehmenden Fälle von Atemwegserkrankungen bei Kindern und zwar aktuell besonders mit dem RS-Virus, die in den Jahrzehnten vorher nur bei Risikokindern zu beobachten waren. Neben dem Verdacht auf fehlenden Nestschutz durch vorangegangene Impfung der Mütter wurden RSV Infektionen bei Säuglingen und Kleinkindern u.a. ebenfalls gehäuft nach Masernimpfungen beschrieben: Neumeister, B.

Von einer angegebenen Wirksamkeit der Impfung von 98-99% kann somit nicht mehr die Rede sein. Eine Aufforderung zur Erhöhung der Impfquote dürfte keine Wirksamkeit zur Elimination des Masernvirus entfalten.

2. Weitere historische Betrachtung des Verlaufs von Masernimpfungen

Die für eine Impfstoffsicherheit erforderliche Beobachtungszeit nach Impfung von Testpersonen ist sehr kurz (veröffentlicht sind 42 Tage) und keinesfalls geeignet, etwaige Spätfolgen zu erfassen, insbesondere nicht die als Spätfolge verdächtigte schleichende Hirnentzündung (SSPE, subakute sklerosierende Panencephalitis).

Nach den Erfahrungen von Peter Aalby (Arte-Film: Impfen – Die ganze Geschichte, Oktober 2022, vereinzelt im Netz noch auffindbar) spiele es eine Rolle, ob bei Frauen eine sog. DTP (Diphterie, Tetanus, Pertussis) Impfung vor einer Masernimpfung verabreicht wurde. Diese Reihenfolge begünstige den Impferfolg.

Weiteres von Peter Aalby zu primärem und sekundärem Impfversagen (!beim Öffnen des Links systematisch durchklicken!)

Die Ansteckungsfähigkeit besteht bei geimpften Masernerkrankten und wurde beschrieben bei: Clinical Infectious Diseases, Volume 58, Issue 9, 1 May 2014, Pages 1205–1210.

Auf Seite 129 (von Adverse Events Associated with Childhood Vaccines: Evidence Bearing on Causality) finden sich 2 Fälle mit IME (immunsuppressive Masernencephalopathie sowie Dokumentationen von Krampfanfällen oder Encephalopathie 7 bis 14 Tage nach Masernimpfung.

Die Erkrankung MIBE (measles inclusion-body encephalitis) ist eine andere Form von Spätkomplikation nach Masernimpung in Form einer Hirnentzündung. Aldecoa, I.

Die Masernstämme, die bei Fällen von SSPE nach Masernimpfung in Patienten gefunden wurden, unterscheiden sich von den verimpften Stämmen. Es wird vermutet, dass es den verimpften Stämmen gelungen sei, sich im Wirtsorganismus über die Zeit zu verändern (Adverse Events Associated with Childhood Vaccines: Evidence Bearing on Causality Seite 136). Eine später erfolgte Infektion mit dem Masernwildvirus wurde ausgeschlossen, da es keine Kontakte mit an Masern Erkrankten gab.

Die DAGIA (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für unabhängige Impfaufklärung) beschreibt 994 Fälle von beobachteten schweren Nebenwirkungen nach Impfung bei 93% zweifach geimpfter Kinder eines Geburtenjahrgangs von 700.000 Kindern mit MMRvaxPro im Juni 2008, 323 Fälle bei ProQuad 2013 und 292 Fälle 2006 bei Priorix Tetra 2006. (Quelle GA Tolzin S. 23)

Es gibt keinerlei wissenschaftliche Hinweise darauf, dass eine verpflichtende Masernschutzimpfung auch nur einen Menschen schützen könnte,- im Gegenteil gibt es ausreichend Verdacht, dass eine Gefahr der gesundheitlichen Schädigung von gesunden Kindern durch die Impfung besteht (Miller, Neil, Z.: Der große Impfreport – 400 kritische Studien für Eltern und Forscher. Kandern 2020. S. 155 ff)

Zu ähnlich desaströsen Ergebnissen von mangelndem Ansteckungsschutz bei Geimpften kommt eine kanadische Erhebung: Titel: Largest measles epidemic in North America in a decade – Quebec, Canada 2011

The Journal of Infectious Diseases, Volume 207, Issue 6, 15 March 2013, Pages 990–998.

Bereits an dieser Stelle wird klar, dass die historische Betrachtung des Impfverlaufs gegen Masern keinen Anlass bietet, die Masern könnten ähnlich wie die Pocken durch Zwangsimpfung ausrottbar sein.

3. Empfehlungen nationaler (RKI, NAVKO) und Europäischer (RVC) Kommissionen

Unter dem Link des RKI findet man zusammenfassende Berichte der Nationalen Verifizierungskommission  (NAVKO) und der regionalen Verifizierungskommission der Europäischen WHO-Region (RVC).

Die RVC fordert lt. RKI: Erneut erfolgreichere Maßnahmen zur Verbesserung der routinemäßigen Durchimpfungsraten zu ergreifen (insbesondere für die zweite Masern-Mumps-Röteln-(MMR-Impfung) und mehr direkte Erregernachweise in Form von Genotypisierungen der zirkulierenden Viren durchzuführen, vor allem im Rahmen von Masern- und Röteln-Ausbrüchen, aber auch bei sporadischen Fällen.

Im Vergleich zum Jahr 2018 ist die Fallzahl der Masern in Deutschland im Jahr 2019 trotz der welt- und europaweit erheblich angestiegenen MV-Infektionen tendenziell weiter gesunken. So wurden für das Jahr 2018 Daten von 544 Masernfällen (Inzidenz: 5,8 pro 1 Mio. Einwohner) übermittelt, im Jahr 2019 waren es 514 Fälle (Inzidenz 5,2 pro 1 Mio. Einwohner) (Stand: 1.03.2020). Die im Jahr 2019 übermittelten 514 Fälle traten hauptsächlich zwischen Januar und April auf und nahmen dann sukzessive ab. Von Oktober bis Dezember 2019 wurden jeweils pro Monat nur noch 6 Fälle übermittelt. (Zitat-Ende)

Eine Selbstverpflichtung der europäischen WHO Region lautete 2017 noch:

„Bereits seit 1984 verfolgen die Mitgliedstaaten der europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ziel der schrittweisen Eliminierung und schließlich weltweiten Ausrottung der Masern. Da in Deutschland die notwendigen Durchimpfungsraten von mehr als 95 % nicht erreicht wurden und einheimische Masern sich wieder verstärkt ausbreiten, hat die WHO Deutschland im Jahr 2017 wieder als Land mit endemischer Masernverbreitung eingestuft.“ (Quelle dieses Zitats: Gutachten Tolzin s.u. 2020 Seite 42)

Zu ergänzen wäre in diesem Zusammenhang von Seiten des Autors die Veröffentlichung des RKI vom 1.3.22 (Epidemiologische Situation der Masern und Röteln in Deutschland in 2021) mit der Herausstellung einer Erhöhung von Inzidenzen von Masern in den Jahren 2013 und 2015, dass in dieser Zeit ein vermehrtes Flüchtlingsaufkommen in Deutschland bestand. Abgesehen von einem wirksamen Schutz durch Impfung stellen Fluchtbedingungen bei Kindern selbst ein gesundheitliches Risiko dar. Solange es diesbezüglich keine Erfassung derartiger Risiken gibt, können solche Anstiege nicht mit endemischen Masernausbrüchen gleichgesetzt werden. Ein ähnliches Phänomen mit Erhöhung der Inzidenzzahlen ist bekannt durch Anstiege der Tuberkulosefälle durch Zuwanderung deutschstämmiger Personen aus den Ostgebieten Ende des letzten Jahrhunderts.

Empfehlungen der Kommissionen (NAVKO und RVC)

Die Kommission spricht die folgenden Empfehlungen aus:

  • Von jedem erstmals auftretenden Masernverdachtsfall (Indexfall) sowie sporadischen oder geimpften Verdachtsfällen sollten unbedingt Proben an das NRZ MMR oder ein entsprechend qualifiziertes Landeslabor für eine PCR-Untersuchung eingesendet werden. Hierauf sind noch einmal alle Gesundheitsämter hinzuweisen.
  • Es ist zu begrüßen, wenn die Herkunft der aufgetretenen Masernfälle in Bundesländern mit vielen Masernfällen epidemiologisch sorgsamer untersucht wird und Masernfälle mit gleichem Genotyp in einer Region zu Ausbrüchen zusammengeführt werden, sofern sie alle einer vorher definierten Falldefinition genügen. Eine fallbezogene Einteilung der Fälle in importiert, import-assoziiert und endemisch ist mit der in den letzten Jahren beobachteten Fallzahlen durchaus möglich geworden. Dies sollte auf allen Ebenen des Surveillancesystems umgesetzt werden. Hierzu ist eine geeignete Vorgehensweise schnellstmöglich zu kommunizieren.
  • Weiterhin sind folgende Maßnahmen/Aktivitäten notwendig, um die Daten so zu verbessern, dass der Status der Verifizierung einer Unterbrechung der endemischen Transmission für die Masern wie für Röteln ausgesprochen werden kann:
  • Kommunikation einer fallbezogenen Klassifikation bezüglich der Herkunft der Masern und Röteln für die Gesundheitsämter und Landesstellen
  • Notwendigkeit der Validierung positiver Nachweise von IgM-Antikörpern durch sofortige Abnahme von Probenmaterial und Einsendung an das NRZ zu weiteren ergänzenden Untersuchungen
  • Sequentielle Testung von ausgeschlossenen Masern- und Rötelnfällen vice versa auf Röteln und Masern am NRZ (umgesetzt) und an den Landesuntersuchungsämtern (teilweise umgesetzt)
  • Änderung der Falldefinition der Röteln und Masern zur Übermittlung von ausgeschlossenen Masern- und Rötelnfällen über das elektronische Surveillancesystem
  • Die Informationen sollten in einem Infobrief des Robert Koch-Institutes mit den Landesstellen und Gesundheitsämtern kommuniziert werden.
  • Es sollte untersucht werden, warum eine so große Diskrepanz zwischen den Daten des NRZ MMR und DEN epidemiologischen Meldedaten besteht.

Definition der Elimination durch die Kommissionen

Die Elimination der Masern und Röteln ist erreicht, wenn eine endemische Transmission von Masern- und Rötelnviren in einem Land über mindestens 36 Monate ausgeschlossen werden konnte. Die Einschätzung der Transmissionsketten erfolgt anhand epidemiologischer und virologischer Parameter. Als Indikator zur Einschätzung erfolgreicher Maßnahmen wurde von der WHO unter anderem das dauerhafte Erreichen einer landesweiten Inzidenz von unter 1 Fall/1 Mio. Einwohner vorgegeben. Neben einer niedrigen Fallzahl ist der Nachweis einer guten Qualität der Surveillance mit ausreichender Darstellung der Transmissionsketten und rechtzeitiger Unterbrechung derselben entscheidend für die Definition einer Verifizierung der Elimination.

In Bezug auf den Nationalen Aktionsplan (NAVKO)  2015 – 2020 zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland (NAP) ist aus Sicht der NAVKO festzustellen, dass fast alle der dort festgelegten und konsentierten Ziele nicht erreicht wurden.

 

4. Anmerkungen des Autors dieses jetzigen Berichtes zu den Empfehlungen der Kommissionen

  1. Die Neuinfektionsrate <1/1Mio EW auf die Gesamtpopulation ist erfüllt, bezogen auf die einzelnen Altersgruppen ist sie nicht erfüllt, und es ist fraglich, ob eine solche Anforderung unter den gegenwärtigen Bedingungen überhaupt erfüllbar ist. Die Neugeburtenrate /Jahr in der BRD schwankt zwischen 650.000 bis knapp 800.000. (Abruf der Masern und Röteln Statistik des RKI von 2016 bis 2021.
  2. Solange derart gewaltige Flüchtlingsströme auch besonders in Deutschland zu verzeichnen sind, ist die Bezeichnung endemische Transmission unbrauchbar!
  3. Da der Masernerreger nur den Menschen befällt, wäre aus allein diesem Grund eine Elimination denkbar. Dennoch ist dies durch das Vorhandensein mehrerer Masernstämme erschwert. Es wäre erforderlich, Fälle von Masernerkrankungen bei gegen Masern Geimpften (sog. Primärversagen der Impfung) klar zu dokumentieren, den Erreger zu spezifizieren und separat zu bewerten. In diesem Punkt schließt sich der Autor den Empfehlungen der Kommission an und fordert dabei eine genaue Untersuchung bei sog. „Impfdurchbrüchen“
  4. Transportiert evtl. auch der Impfstoff das Masernvirus?
  5. Auch die Kultivierung von Masernviren zur Produktion von Impfstoffen stellt eine Gefahrenquelle zur Verbreitung von Masernviren dar.

 

Weitere Risikoerhöhungen durch Impfung allgemein

Einige Viren, zu denen auch die Masernviren und Impfungen gegen Masern gehören, bilden bevorzugt sog. nicht neutralisierende Antikörper. Antibody Dependent Enhancement(ADE ): Antikörper-abhängige Verstärkung von Entzündung. Die Impf-Nebenwirkung ADE bedeutet ein verstärktes Risiko für einen schweren Verlauf bei der Ansteckung mit dem sogenannten Wildtype-Virus.

 

Quellen

Arte-Film von Peter Aalby: Impfen – Die ganze Geschichte, Oktober 2022

Weiteres von Peter Aalby zu primärem und sekundärem Impfversagen - man muss durch die Seite systematisch durchklicken.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht bei geimpften Masernerkrankten und wurde beschrieben in Clinical Infectious Diseases, Volume 58, Issue 9, 1 May 2014, Pages 1205–1210

Impfnebenwirkung ADE (Müllkippe)

Adverse Events Associated with Childhood Vaccines: Evidence Bearing on Causality (PDF). Masern s. ab Seite 118.

Aldecoa, I., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7347013/

Beech, V., Magnus . Studies on measles Virus in monkey kidney tissue cultures, Acta Pathologica, Microbiologia Scandinavia 42 (1): 75-85

(John Franklin Enders, Thomas Chalmers-Peebles, Proceedings of the Society of Experimental Biology and Medicine 1954 Nr. 86 (2) Seiten 277-286

Originaltitel: Propagation in Tissue Cultures of Cytopathogenic Agents from Patients with Measles (21073)

Kennedy, Robert jr. https://childrenshealthdefense.org/news/congress-gets-vaccine-safety-project-details-including-actions-needed-for-sound-science-and-transparency/

Miller, Neil, Z.: Der große Impfreport – 400 kritische Studien für Eltern und Forscher. Kandern 2020. S. 155 ff

Neumeister, B.: https://www.thieme-connect.de/products/ebooks/lookinside/10.1055/b-0034-69361?device=mobile&innerWidth=360&offsetWidth=360

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/NAVKO/Berichte/Berichte_node.html

(Annual Status Update)

Link  zum Gutachten der Zeitschrift impf-report zur Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes (Autor Hans Tolzin, 2020), auffindbar unter www.impfkritik.de oder beim Verfasser.