Berlin – Rechtliches

Rechtliches B

Die rechtliche Situation im jeweiligen Bundesland

Justitia - besondere Blindheit, wenn es um Kinder geht?

Rechtliches in Berlin

Rechtliches in Berlin

  1. Schulgesetz
  • 4: »(1) Die Schule achtet das verfassungsmĂ€ĂŸige Recht der Erziehungsberechtigten auf die Erziehung ihrer Kinder und nimmt RĂŒcksicht auf die Empfindungen und Überzeugungen Andersdenkender. (
) (2) Die Schule ist inklusiv zu gestalten (
). Dabei ist das Prinzip des Gender Mainstreaming und die interkulturelle Ausrichtung der Schulgestaltung zu berĂŒcksichtigen, wonach alle erziehungs- und bildungsrelevanten Maßnahmen und Strukturen unter Einbeziehung der Geschlechterperspektive und der interkulturellen Perspektive zu entwickeln sind.«
  • 12: »(4) Übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schule werden als Querschnittsaufgaben in den FĂ€chern, fachĂŒbergreifend, in Lernbereichen und im Rahmen spezifischer Angebote und Projekte der Schule berĂŒcksichtigt. Querschnittsaufgaben sind insbesondere (
) Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt, (
) Sexualerziehung und Bildung fĂŒr sexuelle Selbstbestimmung, (
). Die Schulkonferenz entscheidet auf Vorschlag der Gesamtkonferenz, wie die Querschnittsaufgaben bei der Ausgestaltung des Schulprogramms berĂŒcksichtigt werden. (7) Die schulische Sexualerziehung ergĂ€nzt die Sexualerziehung durch die Erziehungsberechtigten. Ihr Ziel ist es, den SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern das ihrem Alter und ihrer Reife angemessene Wissen ĂŒber biologische und gesellschaftliche ZusammenhĂ€nge sowie die Vielfalt der Lebensweisen und unterschiedlichen kulturellen Werte und Normen zu vermitteln und sie zu verantwortlichem Handeln gegenĂŒber sich selbst und den anderen in Familie, Partnerschaft und Gesellschaft zu befĂ€higen. Insbesondere soll das Bewusstsein fĂŒr ein gewaltfreies, respektvolles Verhalten in gegenwĂ€rtigen und zukĂŒnftigen persönlichen Beziehungen entwickelt und gefördert werden. Die Sexualerziehung darf zu keiner einseitigen Beeinflussung fĂŒhren. Die Schule hat die Erziehungsberechtigten rechtzeitig und in geeigneter Weise ĂŒber Ziel, Inhalt und Form der Sexualerziehung zu informieren.«
  • 47: »(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, unter BerĂŒcksichtigung der pĂ€dagogischen Situation der Klasse oder Jahrgangsgruppe im Einvernehmen mit der Lehrkraft den Unterricht zu besuchen.«
  • 67: »(2) Die LehrkrĂ€fte (
) unterrichten, erziehen, beurteilen und bewerten, beraten und betreuen in eigener pĂ€dagogischer Verantwortung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele und der sonstigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der BeschlĂŒsse der schulischen Gremien. (3) Die LehrkrĂ€fte mĂŒssen unbeschadet ihres Rechts, im Unterricht die eigene Meinung zu Ă€ußern, dafĂŒr sorgen, dass auch andere Auffassungen (
) zur Geltung kommen. Jede einseitige Beeinflussung der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler ist unzulĂ€ssig.«

Sexualerziehung

Ziel der Sexualerziehung ist es, »ein sachlich fundiertes Wissen zu SexualitĂ€t zu vermitteln.« Einige AuszĂŒge reichen aber, um deutlich zu machen, dass es wenig darum geht:

– »Das Infragestellen dieser erlernten und verinnerlichten Rollenzuweisungen kann fĂŒr MĂ€dchen und Jungen eine gute Gelegenheit sein, die eher dem anderen Geschlecht zugeschriebenen Verhaltensweisen fĂŒr sich zu ĂŒberprĂŒfen und gegebenenfalls ins eigene Repertoire zu ĂŒbernehmen.«
– »Zeitweilig ist ein Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen sinnvoll,  denn »es fĂ€llt leichter, so genannte ‚heiße Eisen‘ wie Selbstbefriedigung, JungfrĂ€ulichkeit, HomosexualitĂ€t, sexuelle Gewalt und Pornografie mit einer Lehrperson des eigenen Geschlechts zu thematisieren.«
– [Es ist wichtig], »gleichgeschlechtliche Lebensweisen in ihrer Vielfalt darzustellen und altersgemĂ€ĂŸ zu vermitteln. Themen sind: -die Lebensformen: gleichgeschlechtliche Paare, Familien mit einem homosexuellen Elternteil, offene Beziehungen; -lebensgeschichtliche und gesellschaftliche Erfahrungen: Coming-out, Reaktionen von Eltern und Freunden, Vorurteile und Diskriminierungen, rechtliche Anerkennung (
); -kulturelle und subkulturelle LebensrĂ€ume: Emanzipationsbewegung und -projekte, verschiedene sexuelle Ausdrucksformen.«
– »FĂŒr ihre sexuelle Entwicklung brauchen Kinder und Jugendliche ein Klima, das die Vielfalt sexueller Möglichkeiten achtet. Vorurteilsfreie Information kann junge Lesben, Schwule und Bisexuelle in ihrer IdentitĂ€tsentwicklung fördern. (
) Hilfreich ist es, den Rat von Fachleuten, z.B. aus lesbisch-schwulen Projekten, einzuholen und diese in den Unterricht einzuladen.«
– [Sexualerziehung] »soll sowohl Sachinformationen ĂŒber die körperliche Entwicklung (
), enthalten, als auch sexuelles Erleben und sexuelle Verhaltensweisen reflektieren und diskutieren. Neben den Grundlagenthemen sind zentrale Inhalte: (
) -die Bedeutung der Selbstbefriedigung fĂŒr Kinder, Jugendliche und Erwachsene; –Orgasmus im Spannungsfeld zwischen Leistungsanforderung und individuell unterschiedlichem Lustempfinden; -partnerschaftliche SexualitĂ€t einschließlich „petting“, „das erste Mal“ und Geschlechtsverkehr in hetero- und homosexuellen Beziehungen; -Kondome als Schutz vor sexuell ĂŒbertragbaren Krankheiten einschließlich HIV/AIDS- Infektionen; -EmpfĂ€ngnisverhĂŒtung und jugendliche Schwangerschaften.«

  • Im offiziellen Berliner Bildungsprogramm fĂŒr Kitas und Kindertagespflege sind deutlich die Prinzipien der SexualpĂ€dagogik der Vielfalt zu erkennen. Da stereotype Geschlechterrollen einengend seien (vgl. S. 20 und S. 37-40), sollen es Kindern, »die fast ausschließlich geschlechtertypische Spiele spielen, attraktive geschlechteruntypische Spiele« angeboten werden. Kinder sollen zudem »darin unterstĂŒtzt werden, eigene GeschlechtsidentitĂ€ten zu entwickeln.« Das Erforschen der Kinder am eigenen Körper soll von PĂ€dagogen unterstĂŒtzt werden (vgl. S. 40). Bereits im Kleinkindalter gelte das Prinzip der Selbstbestimmung: »Sexuelle Neugierde gehört zu einer gesunden physischen und psychischen Entwicklung – genauso wie das Genießen von LustgefĂŒhlen am eigenen Körper. Selbstbestimmung ist dabei entscheidend.«

Initiative fĂŒr geschlechtliche und sexuelle Vielfalt (IGSV)

Der neu bearbeitete Aktionsplan „Berlin tritt ein fĂŒr Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ listet mehrere Maßnahmen auf, die der Berliner Senat bereits umsetzt, um die Akzeptanz sexueller Vielfalt und verschiedener Lebensformen von klein auf zu fördern: Die Verbreitung von Medienkoffern fĂŒr Kitas und Grundschulen, die Einbindung junger LSBT-„Experten“ in den Unterricht nach dem Peer-to-Peer-Ansatz, die Errichtung einer Fachstelle queere Bildung sowie eines queeren Jugendzentrums und die Thematisierung von „Diversity“ und einer „PĂ€dagogik der Vielfalt“ in der Lehrerausbildung. Zu den neuen Maßnahmen zĂ€hlt auch die „PrĂŒfung zur Einrichtung geschlechtsneutraler Toiletten“ an Schulen.