Schüler-ID ab 2027: Was Eltern wissen müssen

Schüler-ID ab 2027

Was Eltern wissen müssen!

Warum auch wir die Einführung von Schüler‑ID und Bildungs‑ID kritisch sehen

 

Die geplante Einführung einer bundesweit einheitlichen Schüler‑ID und einer lebenslangen Bildungs‑ID sorgt nicht nur bei vielen Eltern, Pädagogen und Datenschutzexperten für erhebliche Bedenken (1). Offiziell sollen diese Kennziffern der Bildungsstatistik und der besseren Steuerung des Bildungssystems dienen. Tatsächlich schaffen sie aber die technische Grundlage für eine weitreichende Verknüpfung von Bildungsdaten mit anderen Registern.

Die ersten offiziellen Planungen begannen bereits im Jahre 2003, scheiterten jedoch zu Recht immer wieder. 2006 erhielt die Kultusministerkonferenz in Deutschland für die Vorbereitung der Schüler-ID den sog. „BigBrotherAward“ (Oscar für Datenkraken) von der Organisation DIGITALCOURAGE. Die anschließende Kampagne zusammen mit vielen Menschen im Bündnis mit dem Verein „Freiheit statt Angst“ konnte große Erfolge verbuchen.

 

Doch die geplanten Ziele wurde nur vorübergehend stillgelegt und stehen nun wieder auf der Agenda.

 

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Niedersachsen planen die Schüler-IDs bis 2027 einzuführen und die ersten Pilotprojekte laufen bereits, obwohl es dafür keine bundesweite Pflicht gibt. Hessen, NRW und Bayern prüfen bis dato noch Konzepte. Der Bund plant die Bildungs‑ID erst für die kommenden Jahre.

Sobald die Bildungs‑ID gesetzlich eingeführt wird, ersetzt sie diese Landes‑IDs bzw. Schüler-IDs und übernimmt automatisch alle bereits erfassten Kinder.
Damit entsteht Schritt für Schritt ein vollständiges, deutschlandweites Bildungsregister, das alle Kinder lebenslang eindeutig identifizierbar macht.

Was sind Schüler‑ID und Bildungs‑ID

Schüler‑ID ist eine eindeutige, (bundes-)länderbezogene Kennziffer für alle Schüler während der Schulzeit.
Ziele sind Erfassung von Schulverläufen, Abschlüssen, Schulwechseln sowie Aufbau eines Bildungsverlaufsregisters für den schulischen Bereich

Bildungs‑ID ist eine darüber hinausgehende, bundes- bzw. deutschlandweite, lebenslange Kennung, die alle Bildungsstationen einer Person abbilden soll: frühe Bildung (Kita), Schule, Ausbildung, Studium,Weiterbildung.

Beide Systeme befinden sich noch im Aufbau; bundesweit einheitliche Regelungen und Gesetze sind in Arbeit, aber nicht abgeschlossen.

 

Gefahren von Schüler‑ID und Bildungs‑ID

  1. Zentrale Erfassung sensibler Bildungsdaten
    Leistungen, Förderbedarf, Fehlzeiten, Schulwechsel, Diagnosen – alles kann über eine eindeutige ID dauerhaft zugeordnet werden.
  2. Lebenslange Verfolgbarkeit von Bildungswegen
    Die Bildungs‑ID begleitet eine Person von der Kita bis ins Erwachsenenalter.
    Damit entsteht ein lebenslanges Bildungsprofil, das nie wieder verschwindet.
  3. Technische Verknüpfbarkeit mit anderen Registern
    Sobald eindeutige IDs existieren, können sie später mit anderen Systemen verbunden werden – z. B.:
  • Steuer‑ID (Finanzdaten)
  • ePA (Gesundheitsdaten)
  • Sozial‑ und Meldedaten
  1. Risiko des „gläsernen Menschen“
    Durch Zusammenknüpfung von diesen Daten entsteht ein vollständiges Persönlichkeitsprofil – mit enormem Missbrauchspotenzial.
  2. Gefahr von Diskriminierung und Scoring
    Automatisierte Auswertungen könnten Kinder später benachteiligen, z. B. bei:
  • Bewerbungen
  • Versicherungen
  • Behördenentscheidungen
  1. Datenlecks wären irreversibel
    Ein Hack oder Missbrauch solcher Register wäre nicht rückgängig zu machen.

Das Registermodernisierungsgesetz wurde bereits im Jahr 2021 in Kraft gesetzt (3). Damit machte die Bundesregierung bereits die Steuer‑ID zur einheitlichen Personenkennziffer für alle staatlichen Register – trotz Registerverbot (4)!

Auch wenn die Politik heute beteuert, dass keine Verknüpfung geplant sei, genügt später eine Gesetzesänderung, um Bildungs‑ID, Schüler‑ID und anderen Registern technisch zusammenzuführen. Eigentlich hätte die deutsche Geschichte genau davor warnen müssen siehe Registerverbot!

 

Was können Eltern tun

Eltern können daher zu Recht fordern, dass auf eine solche lebenslange Bildungs‑ID verzichtet wird und die Schüler‑IDs nicht eingeführt wird. In den Pilotprojekt-Schulen ist die Teilnahme an der Schüler‑ID freiwillig, deshalb müssen Eltern unterschreiben – ohne Einwilligung darf keine ID angelegt werden. Bislang geht es ja noch nur um die Schüler-ID, doch die Zukunft liegt in der Hand der mutigen Eltern, die sich ihrer Macht bewusst sind und sich trauen „NEIN“ zusagen.

Für guten Unterricht braucht es keine lebenslange Identifikationsnummer. Aus pädagogischer Sicht gibt es keine Notwendigkeit. Auch die Wissenschaftliche Leiterin von Stiftung Datenschutz, Kirsten Bock, sieht die Schüler-ID äußerst kritisch:

„Eine Schüler-ID lenkt nicht nur von den tatsächlichen Problemen ab, sondern verschärft sie sogar. Wer auf eine Nummer reduziert wird, verliert das Gefühl, als Person wahrgenommen zu werden. Fachleute betonen, dass Schülerinnen und Schüler Anerkennung und persönliche Wertschätzung brauchen, um sich entwickeln zu können.“

(1) https://stiftungdatenschutz.org/veroeffentlichungen/datenschutz-im-fokus/datenschutz-im-fokus-detailansicht/zentrale-schueler-id-bundesregierung-plant-bildungsregister-620

https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/bildungsgewerkschaft-lehnt-bildungs-id-und-register-ab

https://www.lehrerverband.de/schueler-id/

(2) https://bigbrotherawards.de/update/einfuehrung-einer-schueler-id-erfolgreich-abgewehrt

(3) https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/registermodernisierung/registermodernisierung-node.html

(4) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1983/12/rs19831215_1bvr020983.html

Karolina & das Team der Arbeitsgemeinschaft Kindeswohl e. V.

Veröffentlicht in Allgemein, Bildung, Blog, Eltern, Jugendliche, Kleinkinder, Mailpoet Beitragsabo Ausschliessen, Rechtliches, Schulkinder und verschlagwortet mit , .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert