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Justitia - besondere Blindheit, wenn es um Kinder geht?
Rechtliches in Berlin
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- Schulgesetz
- 4: »(1) Die Schule achtet das verfassungsmäßige Recht der Erziehungsberechtigten auf die Erziehung ihrer Kinder und nimmt Rücksicht auf die Empfindungen und Überzeugungen Andersdenkender. (…) (2) Die Schule ist inklusiv zu gestalten (…). Dabei ist das Prinzip des Gender Mainstreaming und die interkulturelle Ausrichtung der Schulgestaltung zu berücksichtigen, wonach alle erziehungs- und bildungsrelevanten Maßnahmen und Strukturen unter Einbeziehung der Geschlechterperspektive und der interkulturellen Perspektive zu entwickeln sind.«
- 12: »(4) Übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schule werden als Querschnittsaufgaben in den Fächern, fachübergreifend, in Lernbereichen und im Rahmen spezifischer Angebote und Projekte der Schule berücksichtigt. Querschnittsaufgaben sind insbesondere (…) Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt, (…) Sexualerziehung und Bildung für sexuelle Selbstbestimmung, (…). Die Schulkonferenz entscheidet auf Vorschlag der Gesamtkonferenz, wie die Querschnittsaufgaben bei der Ausgestaltung des Schulprogramms berücksichtigt werden. (7) Die schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Erziehungsberechtigten. Ihr Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern das ihrem Alter und ihrer Reife angemessene Wissen über biologische und gesellschaftliche Zusammenhänge sowie die Vielfalt der Lebensweisen und unterschiedlichen kulturellen Werte und Normen zu vermitteln und sie zu verantwortlichem Handeln gegenüber sich selbst und den anderen in Familie, Partnerschaft und Gesellschaft zu befähigen. Insbesondere soll das Bewusstsein für ein gewaltfreies, respektvolles Verhalten in gegenwärtigen und zukünftigen persönlichen Beziehungen entwickelt und gefördert werden. Die Sexualerziehung darf zu keiner einseitigen Beeinflussung führen. Die Schule hat die Erziehungsberechtigten rechtzeitig und in geeigneter Weise über Ziel, Inhalt und Form der Sexualerziehung zu informieren.«
- 47: »(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, unter Berücksichtigung der pädagogischen Situation der Klasse oder Jahrgangsgruppe im Einvernehmen mit der Lehrkraft den Unterricht zu besuchen.«
- 67: »(2) Die Lehrkräfte (…) unterrichten, erziehen, beurteilen und bewerten, beraten und betreuen in eigener pädagogischer Verantwortung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele und der sonstigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der Beschlüsse der schulischen Gremien. (3) Die Lehrkräfte müssen unbeschadet ihres Rechts, im Unterricht die eigene Meinung zu äußern, dafür sorgen, dass auch andere Auffassungen (…) zur Geltung kommen. Jede einseitige Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler ist unzulässig.«
Sexualerziehung
- Laut den Allgemeine[n] Hinweise[n] zu den Rahmenplänen für Unterricht und Erziehung in der Berliner Schule A V 27 muss die Sexualerziehung fächerübergreifend unterrichtet werden. Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.
Ziel der Sexualerziehung ist es, »ein sachlich fundiertes Wissen zu Sexualität zu vermitteln.« Einige Auszüge reichen aber, um deutlich zu machen, dass es wenig darum geht:
– »Das Infragestellen dieser erlernten und verinnerlichten Rollenzuweisungen kann für Mädchen und Jungen eine gute Gelegenheit sein, die eher dem anderen Geschlecht zugeschriebenen Verhaltensweisen für sich zu überprüfen und gegebenenfalls ins eigene Repertoire zu übernehmen.«
– »Zeitweilig ist ein Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen sinnvoll, denn »es fällt leichter, so genannte ‚heiße Eisen‘ wie Selbstbefriedigung, Jungfräulichkeit, Homosexualität, sexuelle Gewalt und Pornografie mit einer Lehrperson des eigenen Geschlechts zu thematisieren.«
– [Es ist wichtig], »gleichgeschlechtliche Lebensweisen in ihrer Vielfalt darzustellen und altersgemäß zu vermitteln. Themen sind: -die Lebensformen: gleichgeschlechtliche Paare, Familien mit einem homosexuellen Elternteil, offene Beziehungen; -lebensgeschichtliche und gesellschaftliche Erfahrungen: Coming-out, Reaktionen von Eltern und Freunden, Vorurteile und Diskriminierungen, rechtliche Anerkennung (…); -kulturelle und subkulturelle Lebensräume: Emanzipationsbewegung und -projekte, verschiedene sexuelle Ausdrucksformen.«
– »Für ihre sexuelle Entwicklung brauchen Kinder und Jugendliche ein Klima, das die Vielfalt sexueller Möglichkeiten achtet. Vorurteilsfreie Information kann junge Lesben, Schwule und Bisexuelle in ihrer Identitätsentwicklung fördern. (…) Hilfreich ist es, den Rat von Fachleuten, z.B. aus lesbisch-schwulen Projekten, einzuholen und diese in den Unterricht einzuladen.«
– [Sexualerziehung] »soll sowohl Sachinformationen über die körperliche Entwicklung (…), enthalten, als auch sexuelles Erleben und sexuelle Verhaltensweisen reflektieren und diskutieren. Neben den Grundlagenthemen sind zentrale Inhalte: (…) -die Bedeutung der Selbstbefriedigung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene; –Orgasmus im Spannungsfeld zwischen Leistungsanforderung und individuell unterschiedlichem Lustempfinden; -partnerschaftliche Sexualität einschließlich „petting“, „das erste Mal“ und Geschlechtsverkehr in hetero- und homosexuellen Beziehungen; -Kondome als Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten einschließlich HIV/AIDS- Infektionen; -Empfängnisverhütung und jugendliche Schwangerschaften.«
- Im offiziellen Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege sind deutlich die Prinzipien der Sexualpädagogik der Vielfalt zu erkennen. Da stereotype Geschlechterrollen einengend seien (vgl. S. 20 und S. 37-40), sollen es Kindern, »die fast ausschließlich geschlechtertypische Spiele spielen, attraktive geschlechteruntypische Spiele« angeboten werden. Kinder sollen zudem »darin unterstützt werden, eigene Geschlechtsidentitäten zu entwickeln.« Das Erforschen der Kinder am eigenen Körper soll von Pädagogen unterstützt werden (vgl. S. 40). Bereits im Kleinkindalter gelte das Prinzip der Selbstbestimmung: »Sexuelle Neugierde gehört zu einer gesunden physischen und psychischen Entwicklung – genauso wie das Genießen von Lustgefühlen am eigenen Körper. Selbstbestimmung ist dabei entscheidend.«
Initiative für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt (IGSV)
Der neu bearbeitete Aktionsplan „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ listet mehrere Maßnahmen auf, die der Berliner Senat bereits umsetzt, um die Akzeptanz sexueller Vielfalt und verschiedener Lebensformen von klein auf zu fördern: Die Verbreitung von Medienkoffern für Kitas und Grundschulen, die Einbindung junger LSBT-„Experten“ in den Unterricht nach dem Peer-to-Peer-Ansatz, die Errichtung einer Fachstelle queere Bildung sowie eines queeren Jugendzentrums und die Thematisierung von „Diversity“ und einer „Pädagogik der Vielfalt“ in der Lehrerausbildung. Zu den neuen Maßnahmen zählt auch die „Prüfung zur Einrichtung geschlechtsneutraler Toiletten“ an Schulen.