Dr. Valerie Wilms

Dr. Valerie Wilms (ehem. Mitglied MdB)
Kurzbiografie Dr. Valerie Wilms
Geboren 1954 in Hannover
Promovierte Maschinenbau-Ingenieurin
Technische Aufsichtsbeamtin für Verkehrsbetriebe bei der Berufsgenossenschaft
Hochschul-Lehrbeauftragte für Arbeitsschutz und Gefahrstoffrecht
2005 Eintritt in die Partei Bündnis 90/Die Grünen
2009 bis 2017 Mitglied im Deutschen Bundestag, Verkehrsausschuss
2023 Austritt aus der Partei Bündnis 90/Die Grünen
Irrweg Selbstbestimmungsgesetz
Mit dem zum 1. November 2024 wirksam gewordenen Selbstbestimmungsgesetz hat die damalige Ampel-Koalition eine Forderung lautstarker Trans-Lobby-Verbände umgesetzt. Federführend war das grün-geführte Familienministerium mit dem Queer-Beauftragten der damaligen Bundesregierung. Jetzt ist es ab dem 14. Lebensjahr möglich, zum Standesamt zu gehen und sich seinen Vornamen und Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde ohne Begründung oder Begutachtung abändern zu lassen. Das kann jedes Jahr wieder gemacht werden. Die Eintragung in den amtlichen Papieren erfolgt völlig losgelöst von den tatsächlichen biologischen Geschlechtsmerkmalen und ist nur dem persönlichen Wunsch unterworfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es Crossdressern oder Dragqueens, früher nannte man sie Transvestiten, in die geschützten Frauenräume einzudringen, ohne dass eine wirksame Gegenwehr möglich wäre. Auf einmal steht einem in der Frauen-Umkleidekabine eine eindeutig als biologischer Mann erkennbare Person mit männlichem Geschlechtsteil und Bart gegenüber, nur weil er dem Standesamt gegenüber behauptet hat, dass er eine Frau wäre. Mit der Lebensrealität hat das rein gar nichts mehr zu tun. Das Beispiel des Frauen-Sportstudios in Erlangen zeigt sehr deutlich, wie das schon ausgenutzt wird.
Das biologische Geschlecht wurde durch eine sogenannte Geschlechtsidentität ersetzt, die ein reines Kunstprodukt von Soziologen aus der woken Identitätsbewegung ist. Will die Politik von den Bürgern noch ernst genommen werden? Mit diesem Selbstbestimmungsgesetz gelingt das auf keinen Fall. Die lautstarken Trans-Lobbygruppen und die Queer-Verbände haben mit aller medialen Gewalt ihre Ziele durchsetzen wollen. Ernsthafte fachliche Debatten dazu wurden nicht zugelassen. Am schlimmsten ist, dass auch Kinder und Jugendliche dieses Gesetz nutzen können, gerade in der für das Erwachsenwerden so kritischen Zeit der Pubertät. Unterstützt wird dieses Vorgehen leider noch durch eine von den medizinischen Fachgesellschaften verabschiedete Leitlinie, die die affirmative, also die bestätigende Behandlung, als den einzig richtigen Weg vorgibt.
Diese Fehlentwicklungen müssen schnellstens beseitigt werden. Das vom Bundesverfassungsgericht wirksam entkernte Transsexuellengesetz von 1981war für diejenigen, die sich nicht nur verkleiden wollen, sondern wirklich unter einer Geschlechtsdysphorie leiden – die echten Transsexuellen – eine wirksame Möglichkeit, an das Leben in der neuen Geschlechtsrolle angepasste amtliche Papiere zu erhalten. Da müssen wir wieder hinkommen. Der Vorrang von naturwissenschaftlichen Gegebenheiten vor persönlichem Wunschdenken muss gewahrt bleiben. Echte Transfrauen können dann rechtlich weiterhin als Frauen akzeptiert werden und echte Transmänner als Männer. Die wenigen echten Transsexuellen haben so eine Lösung verdient. Sie und die gesamte Gesellschaft müssen schnellstens vom identitätspolitischen Irrweg des Selbstbestimmungsgesetzes befreit werden.
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Dr. Valerie Wilms
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