Wer gefährdet hier wirklich das Wohl des Kindes

Fortsetzung:

Bußgeldbescheide werden ausgestellt und die Schulleitungen melden die betroffenen Familien beim Jugendamt. Obwohl es klare Richtlinien vom Kultusministerium gibt, dass man keinen Druck auf die Kinder ausüben darf, passiert genau dies ständig. Es wird manipuliert. Es wird verharmlost „Du kannst auch einen Spucktest machen, wenn dir der Nasentest unangenehm ist.“, Stell dich nicht so an, die anderen Kinder haben auch keine Schwierigkeit beim Tragen von Masken ). Es wird gedroht. „Willst du, dass du von deinen Eltern fort musst?“ Aber werfen wir kurz einen Blick zurück in die Zeit vor Corona. Während meines langjährigen Wirkens als Sozialpädagogin in der Jugendarbeit und an Schulen gab es zahlreiche Situationen, in denen Kinder einer Kindeswohlgefährdung ausgesetzt waren. Meinem Schutzauftrag, bei Kindeswohlgefährdung alles Notwendige zu veranlassen, um die Gefährdung abzuwenden (§8a SGB VIII ) bin ich immer nachgekommen. Ich habe alle Vorgänge minutiös dokumentiert, Fakten gesammelt , Diagnosebögen allein und im Team ausgefüllt und Gespräche mit den betroffenen Eltern geführt. Situationsbesprechungen mit IEF’s (insofern erfahrene Fachkräfte) mussten immer vor einer Meldung geführt werden. Und dennoch war das Eingreifen der Jugendämter immer sehr zögerlich. Es musste alles wasserdicht sein. Ein psychische Misshandlung sei nur schwer nachweisbar. Unzählige Vertröstungen und viel verlorene Zeit für die mißhandelten Kinder. Aber im Jahr 2021 sollte alles anders werden!
Vor den Sommerferien 2021 haben viele Eltern für sich beschlossen, ihre Kinder den Maßnahmen, die vom Kultusministerium erlassen wurden, nicht auszusetzen und sie zu Hause zu beschulen. Es wurden Lerngruppen gegründet. Eltern haben unter großen Herausforderungen die Beschulung ihrer Kinder sichergestellt, zusätzlich zum Fernunterricht, der über die Schulen organisiert wurde. Sie sorgten sich auch darum, dass die sozialen Kontakte der Kinder und Jugendlichen nicht einschliefen. So konnten gesundheitliche Gefährdungen infolge der staatlichen Maßnahmen abgewendet werden. Sie haben sich schützend vor ihre Kinder gestellt. Die Ämter haben wohl registriert, dass es eine wachsende Zahl an Familien gibt, die einen anderen Weg für sich und ihre Kinder wählen. Daher wurde kurz vor den Ferien eine Umfrage gestartet, mit dem Ziel herauszufinden, wieviele Elternhäuser nicht bereit sind, ihre Kinder im neuen Schuljahr den Coronamaßnahmen an den Schulen auszusetzen.
Dann waren 6 Wochen Zeit, das vorzubereiten, was jetzt Alltag in Baden-Württemberg ist.
Es wurde angekündigt, dass alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Präsenzunterricht gehen sollen. Ausnahmen für sogenannte Testverweigerer und Maskenverweigerer sollte es nicht mehr geben. Es war spannend, wie das in der Verordnung umgesetzt werden würde. Mehrere Tage standen tatsächlich folgende Sätze in der Coronaverordnung Schule: „Schülerinnen und Schüler für die (als Masken- und/oder Testverweigerer) ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gemäß Absatz 1 Nummer 4 oder 5 besteht, sind nicht berechtigt, ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht zu erfüllen. Die Nichterfüllung der Schulpflicht in der Präsenz aufgrund der Zutritts- und Teilnahmeverbote nach Satz 1 gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht im Sinne von § 72 Absatz 3 und §§ 85 Absatz 1, 86 und 92 SchG. Auf geheimnisvolle Weise verschwand der entsprechende Paragraph aus der Verordnung und sogar aus dem Netz. Das Kultusministerium kommuniziert seither an die Schulleitungen, dass diese Passage weiterhin gilt, auch wenn sie nicht mehr aufgeführt ist.
Ich möchte nun am Beispiel zweier Familien darstellen, was das restriktive Vorgehen der Regierungen, Ministerien und Schulen für diese bedeutet. Welche Auswirkungen erleben sie und welchen Ängsten sind sie ausgesetzt? Aber auch: Welche Energieleistungen erbringen diese Menschen in ihrem Alltag erbringen, um ihre Kinder und viele ander Kinder zu schützen.

Familie 1: Ehepaar mit 3 Kindern, der Jüngste 16 Jahre alt. Um ihn geht es im weiteren. Es handelt sich um eine nicht berufstätige Mutter, die pädagogische Kenntnisse im Rahmen eines Studiums erworben hat. An der Schule ihres Sohnes war sie mehrere Jahre als Elternvertreterin tätig. Die ganze Familie engagiert sich schon immer kirchlich und musikalisch. Alle 3 Kinder gingen gerne in die Schule und haben die schulischen Anforderungen immer mit Leichtigkeit bewältigt. Sie nahmen die inhaltlichen Anregungen aus der Schule gerne an, sie genossen die Ausflüge und Aufführungen, waren kooperativ und sozial und daher ein Gewinn für ihre Klassengemeinschaft. Und dann kam Corona. Schulschließung, Wechselunterricht, Maske auf Begegnungsflächen, Maske im Unterricht, Schulschließung, indirekte Testpflicht, Präsenzunterricht mit Test- Genesenen- oder Impfnachweis. Als erstmals die Masken auch im Unterricht getragen werden sollten (Oktober 2020), realisierte der jüngste Sohn, dass dies bis zu 30 Stunden in der Woche der Fall sein würde und er war sich sicher, das nicht aushalten zu können. Ab diesem Zeitpunkt versuchte die Mutter mit allen Möglichkeiten zu erreichen, dass er die Möglichkeit bekommt, von zu Hause aus lernen kann. Obwohl diese Möglichkeit in der damaligen Verordnung ausdrücklich vorgesehen war, wurde sie erst nach mehreren Schreiben an die Schulleitung und mehreren Telefonaten mit dem Kultusministerium akzeptiert. Schon zu diesem Zeitpunkt war zu spüren, dass die Angelegenheit viel Durchsetzungsvermögen benötigen würde.
Die Wochen im Fernlernen waren geprägt von vielen ineffektiven Videokonferenzen. Der Sohn wollte sich den Schulstoff lieber allein und konzentriert mit Hilfe von Arbeitsblättern, die Sachen erarbeiten. Die Einführung der freiwilligen Coronatestungen kam dem Sohn von Anfang an komisch vor und er wollte sich diesen Maßnahmen nicht unterziehen. Die Eltern haben ihm klar gesagt, dass er die Testungen nicht machen muss, da das auch ausdrücklich so in dem Einwilligungsformular für die Coronatestung an Schulen stand (und bis heute steht). Die Eltern haben das Formular nicht unterschrieben und die Einwilligung zur Testung nicht erteilt.
Mit Einführung der Präsenzpflicht nach den Ferien hat sich die Lage deutlich zugespitzt. Die Familie fordert mit Bezug auf die Coronaverordnung Schule das Fernlernen für ihren Sohn und möchte Aufgaben von der Schule, bekommt sie aber nicht. Ein Freund bringt ihm die Aufgaben und der Junge erarbeitet die Unterrichtsinhalte selbständig. Er darf keinen Kontakt zu den Fachlehrern haben, da der Schulleiter dies untersagt. Der Schulleiter will dafür sorgen, dass der Junge wegen „unentschuldigtem Fehlens“ so viele mündliche Sechser bekommt, dass er trotz ordentlicher, schriftlicher Leistungsnachweise nicht versetzt werden kann. Der Schulleiter ist verantwortlich für ein Bußgeld in beachtlicher Höhe, jeweils für das Kind und für beide Elternteile. Zudem gab es noch eine Meldung ans Jugendamt wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung aufgrund der Fehlzeiten
Beim ersten Gespräch der Schulleitung mit den Eltern wurde das Jugendamt sofort hinzugezogen. Daran schloss sich ein Gespräch zwischen Kind und Mitarbeiter vom Jugendamt. Ein weiteres Gespräch wurde angesetzt, aber aufgrund der mittlerweile bestehenden 3G Regelung immer weiter verschoben.
Die Mutter vermutet, dass der Schulleiter sich verpflichtet fühlt, den Anordnungen des Kultusministeriums nachzukommen, damit er nicht angreifbar wird und sich für Ausnahmen an seiner Schule rechtfertigen muss. Sie vermisst jedoch bei seinem Vorgehen jegliche Anzeichen von pädagogischem Gespür und/oder Empathie für das Kind. Wie muss sich das für ein Kind anfühlen, das sich an die Coronaregeln hält, auf Kontakte und Hobbys verzichtet und nur dem Test und der Maskenpflicht nicht zustimmt und dadurch das Recht auf Bildung verwirkt haben soll und stattdessen ein Bußgeld bezahlen muss. Was lernt so ein junger Mensch über unseren Staat? Und sie stellt sich selbst die Frage, „Was lerne ich als Mutter über unser Bildungssystem? Im baden-württembergischen Schulgesetz stehen in §1 schöne Worte über den Bildungsauftrag der Schule. Offensichtlich sind sie in Coronazeiten nicht die Tinte auf dem Papier wert.“
Die Eltern haben ihren Sohn immer wieder gefragt, was er sich wünscht und er antwortete lange immer mit den Worten: „Schule wie vor Corona, ohne Maske, ohne Test“ Inzwischen, im Dezember 2021, fügt er noch folgenden Satz hinzu: „Oder etwas Besseres.“
Durch die Fokussierung der Schulen auf Hygieneregeln und deren Einhaltung verändert sich der Blick der Jugend. Ein Junge, der durchaus zufrieden mit dem bestehenden Schulsystem war, ist sich mittlerweile sicher, dass es eine Schule geben muss, die besser, menschlicher und interessanter ist, als das, was er bis jetzt kennengelernt hat.

Familie 2: Eine alleinerziehende Mutter von 3 Kindern, die Tochter 16 Jahre, 2 Söhne mit 10 und 12 Jahren. Die Tochter steht kurz vor dem Abschluss, hat ein Attest zur Maskenbefreiung und hat für sich entschieden in die Schule zu gehen. Die Mutter hält sie für stark genug, sich gegen Anfeindungen innerhalb der Schule durchzusetzen.
Die beiden Jungs gehen seit Einführung der Maskenpflicht nicht mehr in die Schule. Die Mutter hat immer dafür gesorgt, dass die Kinder ihre Arbeitsaufgaben erledigen und gute Kontakte mit anderen Kindern haben.
Seit Schulanfang 2021/22 kommen nun vermehrt Probleme auf die Familie zu. Der jüngste Sohn geht in die Grundschule 4. Klasse. Die Mutter legt kein Maskenattest für ihn vor und stimmt einer Testung nicht zu. Der Junge möchte es definitiv nicht. Die Grundschule erteilt dem Jungen ein Zutrittsverbot. Er erhält Lernunterlagen bereitet sich zu Hause vor und er hat die Möglichkeit, ohne Maske und Testung die Leistungsnachweise in einem separaten Raum der Schule zu erbringen.
Der ältere Sohn geht in eine weiterführende Schule. Auch hier wird keine Maskenattest vorgelegt und der Testung nicht zugestimmt. Er erhält ebenfalls ein Zutrittsverbot. Diese Schule gibt jedoch keine Lernmaterialen heraus und der Rektor meldet die Mutter beim Jugendamt und leitet mehrere Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzung über das Ordnungsamt ein. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes sucht die Familie auf. Im Protokoll des Mitarbeiters wird festgehalten, das sich der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nicht bestätigt hat und die Söhne gut versorgt sind.
Der Rektor möchte ein Gespräch mit der Mutter und dem Jugendamt. Sie setzt sich mit ihm in Verbindung und sagt, dass sie gerne kommen würde, aber dass sie keine Maske tragen kann. Der Rektor möchte sich in diesem Falle nicht auf ein Gespräch einlassen. Er erwartet, dass die Mutter getestet und mit Maske zum Gespräch kommt. Sie schlägt ihm vor, das Gespräch im Freien stattfinden zu lassen. Auch darauf lässt sich der Rektor nicht ein. Der Rektor unterstellt der Mutter, dass sie nicht kooperationsbereit ist, obwohl sie ihm mehrere Vorschläge über ein Gespräch an einem „sicheren“ Ort unterbreitet hat. Die Mutter hat alle Vorgänge immer sehr sauber dokumentiert und in einem Ordner zusammengefasst. Der Rektor gibt ihr zu verstehen, dass er sie nochmals beim Jugendamt melden wird. Dieses Telefonat findet an einem Freitag statt. Bereits Anfang der nächsten Woche setzt sich der Mitarbeiter des Jugendamtes mit ihr in Verbindung. Er teilt ihr mit, dass sie nicht bereit ist für ein kooperatives Gespräch mit der Schule und dass er daher Rücksprache mit seiner Leitung halten muss. Am Freitag teilt er der Mutter mit, dass das Jugendamt eine Meldung ans Familiengericht macht. Keine 2 Wochen später befindet sich die Vorladung zum Familiengericht im Briefkasten. Die erste Reaktion von ihr war, den Brief einfach nicht zu öffnen. Da aber der leibliche Vater ebenfalls informiert worden ist und sich mit ihr in Verbindung gesetzt hat, muss sie sich dem Brief stellen. Sie bekommt Angst. Das Herz ist ihr in die Hose gerutscht. Sie will einfach nur noch weg, das Land verlassen. Die Angst, dass man ihr die Kinder wegnehmen könnte , hat sie erstmal in diese Entscheidung getrieben und sie hat bereits angefangen zu packen. Beim Packen kommen die ersten Zweifel. „Ich bin in Deutschland geboren, habe die Schule hier gemacht meine Ausbildung zur Altenpflegerin absolviert“. Es kommt der Gedanke auf: „Ich will das nicht, warum soll ich gehen. Ich habe doch kein Verbrechen begangen oder ist es ein Verbrechen, die eigenen Kinder zu schützen?“ „Ich möchte kein Leben auf der Flucht“.
Ihr gelingt es, sich wieder zu finden, sich stark zu machen und sie beschließt, ohne anwaltliche Vertretung, gegen das Unrecht zu kämpfen. Während der ganzen Zeit , als die beiden Jungs nicht in die Schule gingen, hat die Mutter Informationen über den RA Holger Fischer und RA Curschmann-Käsinger und über Rowena’s Infokanal für Eltern, Großeltern und Kinder in Bayern zusammengetragen, Gesetzestexte studiert und sich intensiv mit der Situation auseinandergesetzt.
Einen Tag vor der Verhandlung bekam sie Akteneinsicht. Am Prozesstag kommt sie mit 3 prall gefüllten Ordnern ohne Maske, da sie ein Maskenattest hat. Die Argumentation der Mutter bezieht sich immer auf den freien Willen des Kindes. Sie äußerte vor dem Gericht, dass sie nicht erwarte, dass die am Prozess beteiligten Personen den freien Willen des Kindes verstehen, aber sie erwarte, dass sie diesen akzeptieren und respektieren.
Das Gericht argumentierte ständig mit der Pandemie. Sie hat Texte zur Teststrategie an den Schulen in BW vorbereitet und markiert. Doch die am Verfahren beteiligten Personen wollen diese nicht haben. Also hat sie die Texte verlesen. Sie verweist darauf, dass Schülerinnen und Schüler keinesfalls zum Coronatest überredet werden dürfen und dass die Verantwortlichen sensibel mit den Schülerinnen und Schülern umgehen sollten, die den Selbsttest trotz Erklärung der Eltern ablehnen. Die Richterin will daraufhin wissen, ob die Mutter diese Informationen aus dem Netz hat. Sie bejahte dies und teilte mit, dass es offizielle Schreiben der Ministerien und der Landesregierung sind und fragte nach, ob die Richterin diese Ausführungen anzweifle. Die Mutter beklagte, dass sie auf der Anklagebank sitzt und sich gegen die Unterstellung einer Kindeswohlgefährdung wehren muss, während gleichzeitig der Staat versagt. Er bietet den Kindern keine Alternative. Die Kinder werden aus der Schule, aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Ihr Sohn verletze nicht die Schulpflicht, er möchte in die Schule, er möchte Bildung erhalten, aber die Schule verweigert ihm den Zutritt, weil er als gesunder Mensch keine Testungen an sich vornehmen lassen will und keine Maske tragen kann. Der Rektor verletzt das Bildungsrecht ihres Sohnes, weil er keine Alternative anbietet. Die Mutter stellt viele Fragen. Sie erhält keine Antworten. Betretene Blicke auf den Boden, aber keine Antworten. Die Pandemie rechtfertigt anscheinend jede Maßnahme. Sie rechtfertigt auch, dass unbescholtene Menschen sich vor Gericht verantworten müssen, weil sie ihre Kinder schützen wollen.
Die Mutter hat einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht kann keine kindeswohlgefährdenden Faktoren feststellen. Gerichtliche Maßnahmen sind vorerst nicht erforderlich. Aber in 3 Monaten soll wieder ein Überprüfungsverfahren eingeleitet werden. Es ist noch nicht vorbei. Für das Überprüfungsverfahren wird sich die Mutter anwaltlich vertreten lassen. Ihr fehlt jetzt jede Energie. Aber sie hat gekämpft wie eine Löwin für ihre Kinder und für alle Kinder, die gerade unter den Maßnahmen leiden.
Allein an diesen zwei Fällen kann man in meinen Augen erkennen, dass die Regierung und alle ihr unterstellten Behörden und Ministerien, mit aller Macht versuchen, Menschen, die keine regierungskonforme Einstellung haben, zu unterdrücken, zu bestrafen und mit Druck umzustimmen. Während ich diesen Bericht schreibe, erfahre ich aus meiner Lerngruppe, dass eine Mutter mit ihrem Kind Anfang Januar das Land verlässt, die großen Kinder und den Vater zurücklässt, um ihr minderjähriges Kind vor den Behörden zu schützen und ihm ein sorgenfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Wo soll das alles noch hinführen?

Ulrike Tuscher, Dipl.-Soz.Päd. im Januar 2022